Elektronische Patientenakte - teilt eine Gemeinschaftspraxis die Einsicht?
Ich hab der E-Akte widersprochen. Hab das sogar schriftlich bestätigt bekommen.
Mir wurde da gesagt, dass auch weiterhin die Ärzte OHNE meine Erlaubnis NICHT in meine Akte von einem anderen Arzt reinsehen dürfen.
Nun habe ich 2 Ärzte in einer Gemeinschaftspraxis. Verschiedene Fachbereiche.
Heute stand ein Termin mit Arzt 1 an. Diesen fragte ich dann, ob das Medikament denn kompatibel mit meinen jetzigen anderen ist. Er konnte ging jedes einzeln durch und bejate es. Was mich stutzig machte war aber, dass darunter eins war, dass ich erst seit einer Woche einnehme und er unmöglich von mir Kenntnis darüber haben konnte.
Was bedeutet, dass er entweder mit dem anderen Kollegen darüber sprach - was ich ausschließe, weil die Bereiche zu unterschiedlich sind. Und falls doch wäre das unter aller S...Oder er doch Einsicht hatte. Was ich alles andere als in Ordnung finde. Das war einer der Hauptgründe, warum ich widersprach.
Ist das in einer Gemein.Praxis anders? Oder wo liegt hier der Fehler? Dürfte das bei einem Widerspruch der E-Akte sein?
2 Antworten
Die Bereiche sind unterschiedlich? Ich glaube schon, dass in einer "Gemeinschaftspraxis" alle Ärzte einsehen können. Bin mir aber nicht sicher.
die arbeiten alle in der gleichen Praxis software daher