Ekelhafter Lehrer, Hilfe!?
Hey allerseits!
Ich fasse mich einfach kurz:
Mein Französischlehrer und auch Klassenlehrer ist etwa 60 und der totale Pedo.
Er macht ständig im Unterricht komplett unangebrachte sexwitze und sowas (man bedenke ich bin in der 9ten), gafft alle Mädels an, war schon mal mit einer Abiturientin in meiner Schule zusammen und labert und Mädchen immer so eklig an, zb „süße“ oder „Schatzi“.
Wenn wir in Sport Kniebeugen machen, stellt er sich GENAU hinter einen und glotzt einem auf den arsch.
Wenn wir mal alleine dasitzen wenn grad niemand neben einem sitzt, kommt der gleich zu einem und nimmt einen so in den Arm und labert einen wieder so komisch an.
Als wir mal Basketball gespielt haben (wir mussten uns in einer Schlange anstellen) und ich mich hinten anstellen wollte, kam er zu mir, streicht mir über den Rücken bis zum arsch runter und sagt so voll wiederlich „braves Mädchen“
Meine Frage ist jetzt:
„Darf er das alles, und habt ihr auch so einen Lehrer?“
Sowas dürfte ja nicht allzu selten sein.
6 Antworten
Heyho,
Bitte wende dich/wendet euch umgehend an den Direktor der Schule. Wichtig ist dabei das ihr euch vermehrt dort beschwert! Ebenfalls würde ich alle Eltern darüber informieren und gegebenenfalls bei der Polizei Anzeige erstatten.
Viele von den Vorfällen welche du geschildert hast fallen unter den Straftatbestand der Sexuellen Belästigung
(s. §184i StGB Sexuelle Belästigung - (1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) 1In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. 2Einbesonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.)
Leider weiß ich das Alter von den betroffenen Schülern*innen nicht allerdings würde gegebenenfalls noch §176 StGB Sexueller Missbrauch von Kindern
(s. §176 StGB Sexueller Missbrauch von Kindern - (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1.sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,2.ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,3.auf ein Kind mittels Schriften (§ 11 Absatz 3) oder mittels Informations- oder Kommunikationstechnologie einwirkt, uma)das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vornehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen lassen soll, oderb)um eine Tat nach § 184b Absatz 1 Nummer 3 oder nach § 184b Absatz 3 zu begehen, oder4.auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts, durch Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Informations- und Kommunikationstechnologie oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.)
Sowas geht garnicht und ist in jedem Falle nicht zu tolerieren! Als Klasse (Oder auch als Großteil der Klasse) solltet ihr damit durchkommen. Solche Lehrer haben ihren Job nicht verdient und gehören hinter Gitter!
sehe ich genau so. Solche Menschen sind einfach nur widerlich .-. Im übrigen handelt es sich bei dem Lehrer um einen Hebephilen (:
Dienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Landesministerium geht immer, bedeutet vor allem echt viel Papierkram und zwei bis drei Wochen Stress für die Lehrkraft. Und wenn ihr zu mehreren aussagt gegen den dann habt ihr auch gute Chancen damit durchzukommen. Hier mal ein PDF zum ankucken:
ER DARF DAS NICHT
Ne darf der ekel nicht rede mal mit dem direktor darüber
Rede mit allen eltern und leg beschwerde bei dem Direktor ein und geh zur Polizei