Ekelhafter Lehrer, Hilfe!?

6 Antworten

Heyho,

Bitte wende dich/wendet euch umgehend an den Direktor der Schule. Wichtig ist dabei das ihr euch vermehrt dort beschwert! Ebenfalls würde ich alle Eltern darüber informieren und gegebenenfalls bei der Polizei Anzeige erstatten.

Viele von den Vorfällen welche du geschildert hast fallen unter den Straftatbestand der Sexuellen Belästigung

(s. §184i StGB Sexuelle Belästigung - (1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) 1In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. 2Einbesonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.)

Leider weiß ich das Alter von den betroffenen Schülern*innen nicht allerdings würde gegebenenfalls noch §176 StGB Sexueller Missbrauch von Kindern

(s. §176 StGB Sexueller Missbrauch von Kindern - (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1.sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,2.ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,3.auf ein Kind mittels Schriften (§ 11 Absatz 3) oder mittels Informations- oder Kommunikationstechnologie einwirkt, uma)das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vornehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen lassen soll, oderb)um eine Tat nach § 184b Absatz 1 Nummer 3 oder nach § 184b Absatz 3 zu begehen, oder4.auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts, durch Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Informations- und Kommunikationstechnologie oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.)

Sowas geht garnicht und ist in jedem Falle nicht zu tolerieren! Als Klasse (Oder auch als Großteil der Klasse) solltet ihr damit durchkommen. Solche Lehrer haben ihren Job nicht verdient und gehören hinter Gitter!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Infolager  19.01.2019, 14:22

sehe ich genau so. Solche Menschen sind einfach nur widerlich .-. Im übrigen handelt es sich bei dem Lehrer um einen Hebephilen (:

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Dienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Landesministerium geht immer, bedeutet vor allem echt viel Papierkram und zwei bis drei Wochen Stress für die Lehrkraft. Und wenn ihr zu mehreren aussagt gegen den dann habt ihr auch gute Chancen damit durchzukommen. Hier mal ein PDF zum ankucken:

http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Handbuch_Diskriminierungsschutz/59_Dienstaufsichtsbeschwerde_Ausfuellhinweise2.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Ne darf der ekel nicht rede mal mit dem direktor darüber

Rede mit allen eltern und leg beschwerde bei dem Direktor ein und geh zur Polizei