Einstweilige Verfügung beantragen, wie?

4 Antworten

Das was Du da angeführt hast reicht nicht aus. Solange er nicht direkt versucht mit Dir in Kontakt zu treten oder Dich verfolgt wird das nichts. Auch die Sache mit dem verkratzten Auto ist zu dünn, da es keinerlei Beweise dafür gibt.

Lass' Dich beim Kiminalpolizeilichen Operschutz oder dem Weissen Ring beraten. Wenn was geht dann wissen die es. Nachstellung (sog. Stalking) ist nicht ohne weiteres gegeben wenn jemand dreimal die Straße hoch und runter fährt. Dazu gehört dauerhaftes Einwirken und auch eine gewisse Wirkung. Nicht alles was allgemein als stalken bezeichnet wird ist es auch rechtlich.

Dafür such dir bitte einen Rechtsanwalt.

Du hast Strafanzeige nach § 238 StGB gestellt oder nur allgemein mit der Polizei Kontakt aufgenommen?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
GitteLeo1992 
Fragesteller
 02.02.2022, 16:29

Strafanzeige gestellt und meine Vermutung erwähnt, allerdings ohne Beweise

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Du selbst direkt nicht. Könnte ja jeder kommen. Das tut der Staatsanwalt nach Feststellung der Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit.

Also: Strafanzeige, Strafantrag, Gerichtsverfahren, Urteil, Verfügung.

Gruß S.