Einstweilige Verfügung beantragen, wie?
Hallo..
Mein Ex stalkt mich seit Wochen, fährt ständig durch meine Straße angeblich wegen einem Freund der auch dort wohnt, er schaut aber ständig zu mir hoch und nutzt jede Gelegenheit. Das ist schon nervig, aber noch drüber hinweg zu sehen. Nun hat er mein Auto beschädigt, meine Scheibe und den Lack. Ich weiß dass er es war, da er kurz vorher da war und ich ihn kenne, nur leider kann ich es nicht beweisen, die Polizei ist informiert aber wird wohl nicht weit kommen. Nun zu meiner Frage.. Kann ich eine einstweilige Verfügung beantragen bei der Grundlage, wenn ja wie?
4 Antworten
Das was Du da angeführt hast reicht nicht aus. Solange er nicht direkt versucht mit Dir in Kontakt zu treten oder Dich verfolgt wird das nichts. Auch die Sache mit dem verkratzten Auto ist zu dünn, da es keinerlei Beweise dafür gibt.
Lass' Dich beim Kiminalpolizeilichen Operschutz oder dem Weissen Ring beraten. Wenn was geht dann wissen die es. Nachstellung (sog. Stalking) ist nicht ohne weiteres gegeben wenn jemand dreimal die Straße hoch und runter fährt. Dazu gehört dauerhaftes Einwirken und auch eine gewisse Wirkung. Nicht alles was allgemein als stalken bezeichnet wird ist es auch rechtlich.
Dafür such dir bitte einen Rechtsanwalt.
Du hast Strafanzeige nach § 238 StGB gestellt oder nur allgemein mit der Polizei Kontakt aufgenommen?
Strafanzeige gestellt und meine Vermutung erwähnt, allerdings ohne Beweise
Du selbst direkt nicht. Könnte ja jeder kommen. Das tut der Staatsanwalt nach Feststellung der Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit.
Also: Strafanzeige, Strafantrag, Gerichtsverfahren, Urteil, Verfügung.
Gruß S.