Einstiegsamt Mittlerer Dienst?
Ist das Einstiegsamt im Mittleren Dienst festgelegt, dass man in der Besoldungsgruppe A6 startet oder kann man zum Beispiel direkt nach der Ausbildung in die Besoldungsgruppe A8 eingruppiert werden?
3 Antworten
Normalerweise steigt man in den unteren Tarifgruppen ein und steigt dann auf.
Wenn man besondere Qualifikationen oder Berufserfahrung mit bringt oder sehr dringend jemanden gesucht wird, ist theoretisch auch eine höhere Einstufung möglich. In der Praxis braucht das aber auch einen geistig fitten Personalverantwortlichen auf der anderen Seite. Was im öffentlichen Dienst nicht unbedingt vorausgesetzt ist. Da wird auch gerne nach Schema F gearbeitet ohne Spielräume aus zu nutzen.
Das Einstiegsamt ist immer fest vorgeschrieben.
Im mittleren Dienst ist das Einstiegsamt grundsätzlich A6 im nichttechnischen Verwaltungsdienst.
Im mittleren Zolldienst sowie im technischen Bereich des mD ist das Einstiegsamt grundsätzlich A7.
In der Beamtenlaufbahn wird nicht eingruppiert, sondern es wird in eine Planstelle eingewiesen. Auch wenn das eine A8-Planstelle ist, fängt es in A 6 oder A 7 an und es muss erst eine Beförderungsdienstzeit erarbeitet werden und eine beförderungsfähige Beurteilung vorliegen.
Das richtet sich nach dem Beamtengesetz, das für den jeweiligen öffentlichen Dienstherrn gilt.
Das heißt man kann nach der Ausbildung theoretisch auch in der A7 starten?