Einpark- und Fahrassistenzhilfen ausbauen erlaubt?

3 Antworten

Von Experte Catfish1980 bestätigt

nein,was an Systemen verbaut ist muss auch funktionieren, sonst erlischt die betriebserlaubnis

Vorhandene Assistenzsysteme dürfen nur so weit ausgeschaltet werden, wie es die vorhandenen Bedieneinrichtungen zulassen. Ein System, dass sich nicht über einen Schalter (egal, ob Hardware oder Softwaremenü) ausschalten lässt, darf nicht zwangsweise deaktiviert oder entfernt werden.

Einzig reine Komfortsysteme, wie z.B. PDC-Sensoren oder eine Rückfahrkamera, wenn sie nicht von sicherheitsrelevanten Assistenzsystem benötigt werden, dürften stillgelegt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Alle Systeme, die für das Baujahr dieses Fahrzeugs NICHT gesetzlich vorgeschrieben sind (ESP ist beispielsweise für alle PKW ab Baujahr 2014 vorgeschrieben), darfst Du deaktivieren. Manche System (z. B. Einparkhilfen) kann man per Schalter deaktivieren, bei manchen anderen geht das nur mit Programmiergerät.

AusBAUEN empfehle ich Dir nicht. Dafür müsste das jeweilige System zusätzlich aus der Bordelektronik ausprogrammiert werden. Ausserdem sind viele heutige Funktionen gar nicht als eigene Geräte verbaut, sondern sind einfach Programmbausteine in der Fahrzeugsoftware.