Einpark- und Fahrassistenzhilfen ausbauen erlaubt?
Da in den Fachprüfungen sowas mittlerweile Pflicht ist ich sowas aber absolut überflüssig finde da meine Mutter schon mit einem VW Golf MK 2 der ohne Servolenkung ausgestattet war sehr gut zurecht kam und wollte ich wissen ob das möglich ist. Ich will wissen ob man Autos von heute mit den Standards von damals noch fahren darf ab dem Zeitpunkt wo die Gurtpflicht eingeführt wurde natürlich.
3 Antworten
nein,was an Systemen verbaut ist muss auch funktionieren, sonst erlischt die betriebserlaubnis
Vorhandene Assistenzsysteme dürfen nur so weit ausgeschaltet werden, wie es die vorhandenen Bedieneinrichtungen zulassen. Ein System, dass sich nicht über einen Schalter (egal, ob Hardware oder Softwaremenü) ausschalten lässt, darf nicht zwangsweise deaktiviert oder entfernt werden.
Einzig reine Komfortsysteme, wie z.B. PDC-Sensoren oder eine Rückfahrkamera, wenn sie nicht von sicherheitsrelevanten Assistenzsystem benötigt werden, dürften stillgelegt werden.
Alle Systeme, die für das Baujahr dieses Fahrzeugs NICHT gesetzlich vorgeschrieben sind (ESP ist beispielsweise für alle PKW ab Baujahr 2014 vorgeschrieben), darfst Du deaktivieren. Manche System (z. B. Einparkhilfen) kann man per Schalter deaktivieren, bei manchen anderen geht das nur mit Programmiergerät.
AusBAUEN empfehle ich Dir nicht. Dafür müsste das jeweilige System zusätzlich aus der Bordelektronik ausprogrammiert werden. Ausserdem sind viele heutige Funktionen gar nicht als eigene Geräte verbaut, sondern sind einfach Programmbausteine in der Fahrzeugsoftware.