Einnahmen aus dem Nicht-EU-Ausland für Dienstleistungen (z.B. über PayPal oder Fiverr). Wie sieht es mit der USt aus?
Moin allerseits,
gegeben sei ein Freiberufler, der in Deutschland ordnungsgemäss gemeldet ist und als Freiberufler für Aufträge aus Deutschland seit 25+ Jahren USt-Voranmeldungen durchführt und Steuern zahlt. So weit, so gut ;)
Sei es nun weiter gegeben, dass dieser Freiberufler seine Leistungen nun weltweit mit Zahlung über PayPal oder Anbieter wie Fiverr anbieten möchte.
Nehmen wir der Einfachheit halber an, die erbrachte Dienstleistung sei mit 10 Euro netto zu fakturieren.
Nun ist klar, dass, wenn der Kunde offensichtlich aus Deutschland kommt, der Rechnungsbetrag in alter Manier 11,9 Euro wären und 1,9 Euro USt abgeführt werden müssen.
Für die EU habe ich gelesen, es sei so, dass keine deutsche USt anfällt, der Rechnungsbetrag somit 10 Euro wären und der Auftraggeber die jeweilige lokale Steuer selbst berechnet und abführt.
Kann das jemand bestätigen?
Die Hauptfrage: Was gilt für Nicht-EU-Länder? z.B. USA, Kanada, China, ...
Gruss norseman
PS Gibt es Fälle, in denen der Verkäufer durch das jeweils Landesrecht des Käufers gezwungen ist, dortige Steuern oder Abgaben mit einzurechnen und auch selbst an den Drittstaat zu zahlen?
1 Antwort
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Nun ist klar, dass, wenn der Kunde offensichtlich aus Deutschland kommt, der Rechnungsbetrag in alter Manier 11,9 Euro wären und 1,9 Euro USt abgeführt werden müssen.
Das ist richtig.
Für die EU habe ich gelesen, es sei so, dass keine deutsche USt anfällt, der Rechnungsbetrag somit 10 Euro wären und der Auftraggeber die jeweilige lokale Steuer selbst berechnet und abführt.
Genau. Nennt sich "Reverse-Charge-Verfahren", § 13b UStG. Demnach hat dein Kunde im EU-Ausland die Umsatzsteuer für deine Leistung an ihm in seinem Land zu bezahlen, sofern er Unternehmer ist. Deine Leistung wäre in DE auch nicht steuerbar (fällt nicht unter das Umsatzsteuergesetz), weil der Leistungsort (§ 3a (2) UStG) beim Leistungsempfänger im Ausland ist.
Führst du die Leistung an eine Privatperson im Ausland aus, gilt das Normale, was du sonst auch schon kennst (Mit 19%/7% Umsatzsteuer, die du abführen musst), weil der Leistungsort (§ 3a (1) UStG) wieder bei dir in DE liegt.
Was gilt für Nicht-EU-Länder? z.B. USA, Kanada, China, ...
Das Gleiche wie oben schon ausgeführt.
Gibt es Fälle, in denen der Verkäufer durch das jeweils Landesrecht des Käufers gezwungen ist, dortige Steuern oder Abgaben mit einzurechnen und auch selbst an den Drittstaat zu zahlen?
Nein.