Freiberufler als Minderjähriger (z.B. auf Seiten wie Fiverr)?
Hi, ich dachte mir, dass ich mir in meiner Freizeit etwas Geld dazu verdienen könnte. Ich hab mich dann also dazu entschieden, meine Dienste als Übersetzer auf Fiverr anzubieten.
Ich habe jetzt bereits einige Aufträge erfüllt, frage mich aber, ob ich mich dazu als Freiberufler registrieren lassen muss. Ich habe zur Sicherheit mal noch kein Geld auszahlen lassen.
Ich habe bis jetzt knapp 60€ gemacht, im Monat würde ich vielleicht auf ungefähr 200€ kommen.
Muss ich mich jetzt erst vom Gericht als geschäftsfähig machen lassen, oder kann ich das Geld sorglos auszahlen? Mir hat jemand gesagt, das sei kein Problem, da Fiverr ein amerikanisches Unternehmen ist und diese alles in Rechnung stellen, etc., es wäre "Im Prinzip ein bisschen wie eBay". Ich bin mir nicht ganz sicher und dachte ich frage mal.
1 Antwort
Du bist nicht voll geschäftsfähig, also brauchst Du für diese Tätigkeit die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Dann musst Du beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben. Dem Finanzamt ist es nämlich völlig wurscht, ob die 15 oder 75 bist; die Steuerpflicht kennt keine Altersgrenzen.
In der Folge bist Du verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung, eine Einnahme-Überschußrechnung und eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, auch wenn Du mit Deinen Einkünften unter dem Grundfreibetrag bleibst,