Freiberufler als Minderjähriger (z.B. auf Seiten wie Fiverr)?

1 Antwort

Du bist nicht voll geschäftsfähig, also brauchst Du für diese Tätigkeit die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Dann musst Du beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben. Dem Finanzamt ist es nämlich völlig wurscht, ob die 15 oder 75 bist; die Steuerpflicht kennt keine Altersgrenzen.

In der Folge bist Du verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung, eine Einnahme-Überschußrechnung und eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, auch wenn Du mit Deinen Einkünften unter dem Grundfreibetrag bleibst,