einmalige Hehlerei welche Strafe?
Hallo liebes Forum,
mein Freund hat vor einiger Zeit ein Handy auf Ebay gekauft konnte es nicht reparieren und hat es wieder Verkauft. (ist ja egal ob er es wusste oder nicht (unwissenheit schützt vor Strafe nicht)
Dann hat sich herausgestellt, dass das Gerät geklaut ist ist und wird nun der Hehlerei beschuldigt. Nun hat er bereits dem Käufer das Geld erstatten und nächste Woche einen Termin bei der Polizei.
Er hat auch bereits telefonisch mitgeteilt von wem er das Handy gekauft hat (auch EBay)
Kann man grob abschätzen welche Strafe auf ihn zukommt?
Vielen Dank schonmal
falls es interessant ist er ist nie Polizeilich aufgefall hier und da mal zu schnell gewesen aber keine Punkte und es war eine einmalige Sache.
4 Antworten
Wenn er nicht vorbestraft ist und er nicht wusste ,dass das Handy geklaut war wird das Verfahren eingestellt.
§ 259 Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dein Freund wusste nicht, dass die Sache gestohlen war. Es fehlt ihm also am erforderlichen Vorsatz. Es war auch nicht seine Pflicht, sich danach zu erkundigen ob der erste Verkäufer tatsächlich der rechtmäßige Eigentümer war. Somit ist der Tatbestand der Hehlerei nicht erfüllt, es wird keine Strafe auf ihn zukommen.
kommt drauf an, wie schwer der Tatbestand hat. wenn er glück hat, kommt er mit einer Verwarnung oder Geldstrafe davon, wennn es ga´nz blöd läuift. könnte bis 5 jahre geben
Für Hehlerei drohen die Strafen für Hehlerei.