Eingliederungsvereinbarung beim Jobcenter?

5 Antworten

Vermutlich ist das Abitur Bestandteil der EinV.

Du beziehst Leistungen nach dem SGBII, oder? Dann finde ich deine Haltung schon bemerkenswert: Du gehst mit einer Selbstverständlichkeit davon aus, dass dir SGBII-Leistungen zustehen, oder?

Fändest du es nicht angebracht, das Jobcenter über deine Pläne auf dem laufenden zu halten? Immerhin finanzieren sie dich seit 4 Jahren.

Eingliederungsvereinbarungen muß man nicht unterschreiben.

Es kann jedoch passieren, daß sie dann stattdessen als Verwaltungsakt erlassen werden = sie gelten dann (vorerst) dennoch.

Wenn Du mit dem Inhalt eines Verwaltungsaktes nicht einverstanden bist, mußt Du Widerspruch dagegen einlegen und ggf. dagegen klagen.

Du musst diese Vereinbarung nicht unterschreiben. Da passiert Dir nichts. Es könnte dann ein Verwaltungsakt kommen.

Wenn Du dem Sachbearbeiter von Deinen weiteren Plänen erzählst, könnte er aber darauf verzichten.

Ich würde mal sagen das es auch möglich ist zu sagen möchtest abi machen! Ist ja auch erstmal nur das erste Gespräch

Du Must keine EGV unterschreiben sage das du Abitur machst weil du das für deine Berufswahl brauchst!

Die ist sowieso nur da um dir Leistungen zu streichen die sie sonst nicht streichen können! Fals die Dan mit dem Verwaltungsakt kommen gehst du in den Widerspruch und wen das nicht reicht gehst du vor Gericht!

Die EGV in der Form ist betrug den nur du musst dich daran halten das amt nicht! Was anderes wäre es wen es um eine Sinnvolle Massenarmee ginge!

Ohne EGV wären das Kürzungen rechtswidrig!

Sachb3arbeit3r  14.06.2020, 17:24

Was bist du denn für ein Eierkopp? Alles gelogen!

0
herakles3000  14.06.2020, 18:18
@Sachb3arbeit3r

Du hast keinerlei Ahnung von der Materie und spielst dich Dan so Auf gehe wider spielen Kind!

0
Sachb3arbeit3r  14.06.2020, 18:24
@herakles3000

Wow, bist du 9 Jahre alt oder dumm? Wie kommt es, dass du nicht einen Satz fehlerfrei schreiben kannst? Kein Wunder dass du Hartzen musst - ist ja peinlich!

0