Einen Tag zu spät abgemeldet (Arbeitsamt)?

3 Antworten

Bei einem Tag Verspätung wirst du dann denke ich nichts zu befürchten haben, denn wenn es um das ALG - 1 geht, ist ja noch keine Leistung zu Unrecht bezogen worden, weil das ALG - 1 im Gegensatz zum ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter rückwirkend und nicht im Voraus für den Monat gezahlt wird.

Du hast beim ALG - 1 also deine Leistungen erst für den Monat Oktober 2020 erhalten, als du im November 2020 deine Beschäftigung aufgenommen hast, es sollte also nicht zur Überzahlung gekommen sein, weil es das ALG - 1 für November 2020 im Regelfall erst Ende November rückwirkend gegeben hat.

Anders wäre es beim ALG - 2, da hättest du schon Ende Oktober die Leistung für November 2020 bekommen und dann würde es aber nicht darauf ankommen wann du deine Beschäftigung im November aufgenommen hast, sondern wann ( Zuflussprinzip ) und wie viel du an Brutto und Netto verdient hast, aufs Konto bekommst und wie hoch der ALG - 2 Bedarf war bzw. was an ALG - 2 für November gezahlt wurde.

Denn würde beim ALG - 2 die erste Zahlung erst im Folgemonat auf dem Konto eingehen ( Zuflussprinzip ), dann müsste von den Leistungen für den Monat der Beschäftigungsaufnahme nichts zurückgezahlt werden.

Den einen Tag wirst zu zurückzahlen müssen. Wird nicht viel sein

Die werden dir wahrscheinlich den einen Tag Pfänden. Das wars dann aber auch schon