Einbrecher in der Wohnung festhalten?

15 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Selbstverständlich hat man das Recht, sein Eigentum und auch die Unversehrtheit seiner Wohnung zu sichern. Das schließt ein, daß man Einbrecher, die man auf Frischer Tat ertappt auch festhalten darf, bis Hilfe, also z.B. die Polizei eintrifft. Voraussetzung ist, daß man angemessene Mittel anwendet, also ihn nicht mutwillig verletzt, wenn es sich vermeiden läßt. Aber auch die angemessene Abwehr von Angriffen auf die Person wird vom Tatbestand der Notwehr gedeckt. Ich meine, das Einsperren in einen Raum gehört durchaus zu den Möglichkeiten.


Gickle 
Beitragsersteller
 22.04.2012, 17:05

Okay, danke!

Da ich nicht glaube, er möchte bei Dir bleiben bis die Polizei kommt - ist zur Sicherung/Selbstverteitigung alles im Rahmen des Gesetzes gestattet!

SONST: NOTWEHR


Gickle 
Beitragsersteller
 22.04.2012, 17:02

Ja,, Notwehr ist logisch. Danke ;)

Du hast den § 127 StPO gut verstanden !

du darfst ihn fest halten bis die polizei kommt aber nicht länger sonst kann er dich wegen freiheitsberaubung anzeigen


Gickle 
Beitragsersteller
 22.04.2012, 17:06

Ja logisch, wenn die Polizei eintrifft, übernehmen sie den ja?

natürlich darfst du ihn festhalten.... (du dürftest ihn sogar töten, wenn es danach so aussieht, als wäre es notwehr, doch wer tötet schon?! >.<)


Gickle 
Beitragsersteller
 22.04.2012, 16:38

Ich habe eben mal aufgeschnappt, man könnte sich selber strafbar machen, wegen Freiheitsberaubung. Ist das also völliger Unsinn?