Einbrecher in der Wohnung festhalten?
Hallo ;)
Ich hätte da mal eine Frage. Angenommen, ich würde nach Hause kommen und sehe, dass meine Haustür aufgebrochen wurde. Ich betrete die Wohnung und sehe einen Einbrecher. Darf ich mich dann auf den Einbrecher stürzen und ihn solange festhalten, bis die Polizei kommt? Oder dürfte ich ihn sogar in einer Abstellkammer einsperren? Natürlich ist mir das noch nie passiert, es nimmt mich nur wunder.
Ich freue mich auf gute Antworten ;)
Mfg, Gickle
15 Antworten
Selbstverständlich hat man das Recht, sein Eigentum und auch die Unversehrtheit seiner Wohnung zu sichern. Das schließt ein, daß man Einbrecher, die man auf Frischer Tat ertappt auch festhalten darf, bis Hilfe, also z.B. die Polizei eintrifft. Voraussetzung ist, daß man angemessene Mittel anwendet, also ihn nicht mutwillig verletzt, wenn es sich vermeiden läßt. Aber auch die angemessene Abwehr von Angriffen auf die Person wird vom Tatbestand der Notwehr gedeckt. Ich meine, das Einsperren in einen Raum gehört durchaus zu den Möglichkeiten.
Da ich nicht glaube, er möchte bei Dir bleiben bis die Polizei kommt - ist zur Sicherung/Selbstverteitigung alles im Rahmen des Gesetzes gestattet!
SONST: NOTWEHR
Du hast den § 127 StPO gut verstanden !
du darfst ihn fest halten bis die polizei kommt aber nicht länger sonst kann er dich wegen freiheitsberaubung anzeigen
Ja logisch, wenn die Polizei eintrifft, übernehmen sie den ja?
natürlich darfst du ihn festhalten.... (du dürftest ihn sogar töten, wenn es danach so aussieht, als wäre es notwehr, doch wer tötet schon?! >.<)
Ich habe eben mal aufgeschnappt, man könnte sich selber strafbar machen, wegen Freiheitsberaubung. Ist das also völliger Unsinn?