Ein Fußgänger will die Straße überqueren, in die ich einbiege (weder Ampel noch Zebrastreifen). Muss er warten?
... SOFERN er die Straße noch nicht betreten hat und Sichtkontakt besteht?
Gesetzeslage:
Par. 9 (3) StVO (Abbiegen): "Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."
(Grund: Abbiegende Fahrzeuge werden schnell mal übersehen.)
Par. 25 StVO (Fußgänger): keine Einlassungen hierzu
Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen
War der Bordstein gesenkt und der Weg "übergehend"?
Nein. (Danke der Nachfrage.)
7 Antworten
Der Abbiegende hat dem Geradeausgehenden/-fahrenden IMMER die Vorfahrt zu gewähren.
Allerdings tut man als Fußgänger gut daran, sich nicht darauf zu verlassen und sollte immer gucken, was die Autofahrer so machen ...
Kommt ein Fahrzeug von rechts Ober Links muss der Fußgänger warten. Kommt das Fahrzeug aber von hinten oder vorne hat der Fußgänger Vorrang.
Ich weiss nicht wie es gesetzlich ist, aber wenn zb der Autofahrer dem Fußgänger zeigt das er rüber gehen kann dann sind sich beide Parteien einig. Klar müssen beide Parteien aufpassen. Der Autofahrer ist aber nicht verpflichtet anzuhalten weil Ampel und Zebrastreifen nicht Vorort sind.
Naja, wenn der Fußgänger einfach über die Straße geht - einfach umfahren ist halt unfair.
Die besondere Rücksicht auf Fußgänger inkludiert das doch eigentlich ganz gut, oder?
An Einmündungen von Nebenstraßen haben Fußgänger Vorrang.