Hallo, wohne in einer Eigentumswohnung direkt am Waldrand. Habe gerne direkten Kontakt zur Natur und meine Lieblingstiere sind Eichhörnchen. Darum lege ich auf meinen Balkon ganze Walnüsse, die von den Eichhörnchen täglich abgeholt werden. Manchmal knacken und verzehren sie sie auch gleich auf dem Balkon. Ich sehe ihnen gerne dabei zu, fotografiere und filme sie. Die zwei oder drei Eichhörnchen, die es sind, kann ich gut auseinanderhalten und das bereitet mir Freude.
Nun habe ich den allergrößten Ärger mit allen Nachbarn im Haus, die sich alle darüber beschwert haben, dass die Eichhörnchen auch zu ihnen auf den Balkon kommen, dort Dreck hinterlassen und in ihrer Erde Nüsse verbuddeln. Die Nachbarn haben beobachtet, dass die Eichhörnchen mit einer sauberen Nuss im Maul von meinem Balkon kommen. Jetzt wurde mir mit Klage und Gericht gedroht, wenn ich das Füttern nicht unterlasse. Oder ich solle jeden Tag zu allen Nachbarn auf die Balkone gehen und dort den Dreck wegräumen, hat man mir wörtlich gesagt.
Ich weiß, dass viele Menschen in Deutschland Vogelhäuschen auf dem Balkon haben. Das hätte ich auch so gerne!! Aus Rücksichtnahme auf die Nachbarn habe ich das aber mein Lebenlang unterlassen (wohne seit meiner Geburt in diesem Haus). Jetzt hängt neuerdings ein Schild unten am Hauseingang: " Bitte keine Vögel und Wildtiere füttern!"
Im Internet finde ich ganz viele Menschen, die auf ihrem Balkon Vögel und Eichhörnchen füttern. Warum dürfen die das und nur mir wird das verboten?? Habe noch nirgends gelesen, dass das verboten ist.
Wie ist die Rechtslage? Kann man mir wirklich verbieten, ganze Walnüsse und eine Gießkanne mit Wasser auf meinen eigenen Balkon zu legen?? (viel mehr tue ich ja nicht).