Ehefrau meiner Schwester schwängern?

6 Antworten

Auf keinen Fall. Dank dem deutschen Recht kannst du jederzeit auf Unterhalt verklagt werden. Und soviel ich weiß kannst du dagegen nichts machen. Ein Vertrag bringt da meines Wissens auch nichts.

Vielleicht liege ich aber auch falsch. Da müsstest du dich mal bei einem Anwalt erkundigen.

Aber ich würde es auf KEINEN FALL ohne eine eindeutige rechtliche Absicherung machen.

Mag sein, dass deine Schwester dich nicht verklagen würde im Fall des Falles wegen Familienbande. Aber sollte es mal zwischen den beiden Mädls krachen, wird es ziemlich sicher Stress geben.

Hier steht einiger rechtliche Dünnpfiff. 

Natürlich kannst Du, wenn Du willst. 

Natürlich steht nicht irgendwann das Jugendamt einfach mal so vor der Tür. Dafür haben die gar keine Zeit. Und wenn, dann sollten sie erst mal ihre vielen Altfälle bezogen auf Unterhalt abarbeiten. 

Die Unterhaltsfrage:

Zunächst mal stellt kein Mensch da eine Frage zu. In der Regel. Zumindest so lange, wie das Wohl des Kindes abgedeckt wird. 

Allerdings solltest Du im Fall, dass Deine Schwester und ihre Frau versichern, auf Unterhalt von Deiner Seite zu verzichten, gemäß Düsseldorfer Tabelle das Geld für das Kind auf ein Konto zahlen. Denn die Zahlungspflicht Deinerseits kann nicht und durch Nichts aufgehoben werden. 

Ist ja aber so eine Geschichte: 

Finanziell mag die Familie vielleicht nie auf den Unterhalt angewiesen sein. 

Nichtstofflich mag sich die Familie diskriminiert fühlen, wird sie gezwungen, von Dir Unterhalt entgegen nehmen zu müssen. 

Trotzdem wird das Kind - hoffentlich und hoffentlich gesund - mal volljährig. Dann kann es nach dem Unterhalt fragen. Und hat dann womöglich gleich nötiges Geld für ein Auslandsstudium oder eine Weltreise nach dem Abi - .....

Zudem kann auch eine homosexuelle Ehe scheitern. Dann ist die Mutter des Kindes womöglich froh, wenn das Geld zur Verfügung steht. 

Anders ausgedrückt:

Eine Vereinbarung, welche Dich von der Zahlungspflicht entbindet, ist nichtig. 

Einen Zwang, den Eltern das Geld aufzudrängen, gibt es nicht. 

Der Mittelweg ist also ein Konto. Bestenfalls auf den Namen des Kindes. 

Jo. Und Unterhaltspflicht endet eben nicht mit vollendetem 18. Lebensjahr, sondern 

nach der vollendeten Erstausbildung - wenn sich keine Weiterqualifikation oder ein Zweitstudium anschließt, kein kompletter Berufswechsel gewünscht wird oder aus gesundheitlichen Gründen nötig ist. 

Die Menschen, von denen ich weiß, haben sich von Fachanwälten deshalb beraten lassen, weil eine homosexuelle Ehe gegenüber einer heterosexuellen ja rechtlich benachteiligt ist. Was ist z.B., wenn eine der Ehepartnerinnen schwer krank wird oder stirbt? In dem Fall kann das JA auf die Idee kommen, Dich mit ins Boot zwingen zu wollen, auch, wenn die Beiden sehr gut alleine mit dem Kind und der Situation zurecht kommen. 

Wäre es ein Bruder, wäre vorgenannte Überlegung gar nicht nötig. Du würdest - für Deinen vielleicht sterilen Bruder - einspringen, er würde als Vater ins Geburtsregister eingetragen

Ende Bananae. 

Er hat doch zu mindestens 50% die gleiche DNA wie seine Schwester, ergo hätte das Kind 3/4 die DNA des liebenden Elternpaares und nur 1/4
"männlichen Einfluss". Genetisch also gut gedacht.

Was aber die anderen Tippgeber mit der "Vaterschaft" / Unterhalt sagen ist leider alles richtig. Den als Samenspender bist du mit im Boot wenn es darum
geht für die Konsequenzen zu haften.

Moralische Bedenken sind hier mal komplett ausser Sicht gelassen, da könnte sich auch noch einiges an Unwohlsein über Eifersucht bis Streit anbahnen.

Vielleicht wäre hier der Weg über ein Samen-Spende-Institut besser und kein "Versuch" durch Geschlechtsverkehr, dessen Erfolgsaussichten nicht überschaubar sind:

Wie häufig müsste man"-n" dann mit der lesbische Gefährtin kommen bis es wirklich zur gewünschten Schwangerschaft kommt?!

Ich würde es nicht machen, das führt wahrscheinlich zu großen Problemen.
Du musst bedenken, deine Schwester liebt ihre Frau ja. Wenn du mit ihr was hast, wird sie, auch wenn es aus einem bestimmten grund ist und sie deine Schwester ist, eieifersüchtig sein. Außerdem können sich theoretisch auch Gefühle zwischen ihrer Ehefrau entwickwln, auch wenn sie eigentlich lesbisch ist, da ein Kind nicht einfach mal so ne Sache nebenbei ist.

Frag sie doch mal ob sie nicht lieber eine Samenspende in Anspruch nehmen könnte oder eine Adoption.

Lass, es, sofern die Frage Ernst gemeint ist, das gibt nur rechtlichen Stress.

Devkey  01.04.2017, 22:20

Wieso sollte es rechtlichen Stress geben?

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TechnologKing69  01.04.2017, 22:20
@Devkey

Naja, technisch betrachtet bist du der Vater und müsstest dann bis ans Ende deines Lebens (also bis das "Kind" 25 ist) Unterhalt zahlen, wenn dich einer drauf verklagt.

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Devkey  01.04.2017, 22:46
@TechnologKing69

1. Bin ich nicht der Fragensteller 2. Naja wenn man einen Vertrag macht. (Samenspender müssen ja auch keinen Unterhalt zahlen).

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TechnologKing69  01.04.2017, 22:48
@Devkey

Doch, müssen sie, Samenspender müssen den Unterhalt zahlen, nur unter Umständen müssen ihm dann die Wunscheltern die Kosten erstatten, vorausgesetzt sie haben Geld. Aber du siehst, dann fangen die rechtlichen Drahtseilakte an.

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