Ebay kleinanzeigen sicher bezahl methode, käufer behauptet Fälschung erhalten zu haben?
Guten Tag, ich habe eine Figur bei Kleinanzeigen über die "Sicher bezahlen" Methode verkauft, der Käufer behauptet nun ich habe ihm eine fälschung zugesendet und er hat den Käuferschutz aktiviert. Nun es gibt von dieser Figur keine fälschung bzw. ich habe ihm eine originale Figur zugesendet. Jetzt sagt OPP(zuständiger Service für die Sicher bezahlen methode) dass er das Paket zürück senden soll, nun meine frage, was wenn er mir jetzt ein leeren Karton bzw. eine andere Ware zusendet? Nochmal zum Inhalt, er behauptet es sei eine fälschung, da die Figur anders aussieht als beschrieben. Ich überprüfe meine Sachen immer sehr gründlich, da ich Sammler bin und ich habe den Verdacht, dass er eine ähnliche da hatte und diese beschädigt war und jetzt er behauptet es sei die, die ihm zugeschickt habe. Nun befürchte ich, da er bereits sowas abzieht, dass er mir sehr wahrscheinlich einen leeren Karton zuschicken wird oder irgendwas anderes. Was kann ich da machen?
3 Antworten
Was kann ich da machen?
Deine Sicht der Dinge schildern und auf deren Entscheidung warten.
Und dann denk mal darüber nach, warum es wohl „Sicher bezahlen“ heißt, und nicht „Sicher bezahlt werden“.
Sorry, aber ich werde nie verstehen, warum man freiwillig (!) eine Bezahlart anbietet, bei der andere darüber entscheiden, ob und wann man sein Geld bekommt.
Ach ja, und Du wurdest ja sogar gewarnt:
Und nochmal:
Eine Bezahlmethode, die Sicher bezahlen heißt, bietet nur Käuferschutz, aber keinen Verkäuferschutz.
Und Du wirst auf die Entscheidung von eBay Kleinanzeigen warten müssen, was anderes bleibt Dir ja gar nicht übrig.
Mach direkt ein Video, in dem du den verschlossenen Karton öffnest und zeig auch den Adressaufkleber. Wenn das Paket wirklich leer ist, hast du da deinen Beweis.
Abwarten bis der karton da ist.
Viele kaufen ja nur mit Käuferschutz und paypal ist da weniger human zu den Verkäufern. Weshalb ich mir damals dachte das Sicher bezahlen nicht schlecht sei, weil man auch den Verkäuferschutz hat. Ich denke ich habe mich geirrt. Ich meine wer gibt jetzt wen recht, sollte der fall eintreffen?