Ebay Kleinanzeigen Rückgabe?
Moin, vor 4 Wochen habe ich mir eine Duke 125 mit meinem Vater gekauft , gestern habe ich den A1 Führerschein bestanden aber beim Fahren hat sie sich nicht so gut angefühlt und heute sind wir zu einer Motorrad Werkstatt gefahren und da hat sich herrausgestellt , dass sie wohl einen Frontaufprall sowie Rahmenbruch gehabt haben muss welcher geschweißt wurde.
Und die Gabel ist nicht so gerade wie sie sein sollte. Der Verkäufer hatte nur von einem Sturz des Vorbesitzers gesprochen.
Kann man die 125er zurückgeben und das Geld wiederbekommen?
LG
9 Antworten
Ja, wenn er dir den Vorschaden nicht genannt hat, handelt es sich um eine Täuschung gem. § 123 (2) BGB. Du kannst den Kaufvertrag anfechten.
Er hatte nur von eines Sturzes des Vorbesitzers gesprochen wodurch schrammen und kratzer entstanden sind, aber nicht von einem Rammenbruch oderso
Du hast bewusst ein Unfallfahrzeug gekauft und hast ein Unfallfahrzeug bekommen.
Jetzt ärgerst du dich darüber, dass es tatsächlich ein Unfallfahrzeug ist.
Ich sehe hier keine arglistige Täuschung.
Nein.
Nein leider kein Anspruch!
Du hast ein Motorrad gekauft von welchem du wusstest das es einen Sturz hatte.
Und du hast nicht die Fachkenntnisse zu bewerten ob die Maschine in Ordnung ist.
Und du hast nicht im rahmen der Probefahrt eine Werkstatt oder Prüforganisation aufgesucht.
Das wird schwer dem Verkäufer der Maschine das ganze Nachzuweisen.