EBay Käuferin droht mit Anwalt?

13 Antworten

Sich an geltendes Recht halten, und die Jacke liefern. Das Leben ist kein Spielplatz.

Kaufvertrag besteht, fertig aus. Die Käuferin hat Anspruch auf die Jacke gegen den ausgemachten Preis. Und ja, das kann sie einklagen und bekommt dann recht.

Der Käuferin ihre bezahlte Ware aushändigen, denn es ist ein gültiger Kaufvertrag zustandegekommen.

Klar hat sie etwas verloren, nämlich die Jacke zu diesem Preis.

Ähm... Nein, das ist kein Witz. Und Ebay ist kein Kinderspielplatz. Wenn die Käuferin Ernst macht, wird es teuer für deine Freundin.