Durch Berliner Testament gebunden?
Moin, ein Ehepaar hat ein Berliner Testament mit der Massgabe was nach dem Tod des Letztlebenden geschehen soll. Einer verstirbt. Das Testament wird umgesetzt. Ist der Letztlebende und wenn ja wie lange an das gemeinsame Testament gebunden?
4 Antworten
Wenn die Eheleute im Testament nichts Abweichendes bestimmt haben, besteht in der Regel Bindungswirkung. Und das für immer. §§ 2270 II, 2271 II BGB.
https://www.hopkins.law/expertise/berliner-testament
eigentlich nein...
aber: es kommt drauf an: wenn ein (uneheliches) Kind auftaucht vllt...
Der Überlebende ist an das Testament gebunden und das ohne zeitliche Beschränkung.
Falls keine Klausel für eine Wiederverheiratung drin ist, könnte das Testament durch diese Heirat ungültig werden.
Ich würde meinen, daß das Testamt gilt, sofern es nicht ungültig ist.
Das wäre ja Sinn der Sache.
Alles andere mußt Du einen Fachanwalt für Erbrecht fragen :)
Alles andere mußt Du einen Fachanwalt für Erbrecht fragen :)
schon klar ! ich frage ja für ein evtl. mögliches neues Testament des Letztlebenden.
Die Frage war nicht, ob das Testament wirksam ist, sondern ob Bindungswirkung besteht.