Durch Berliner Testament gebunden?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn die Eheleute im Testament nichts Abweichendes bestimmt haben, besteht in der Regel Bindungswirkung. Und das für immer. §§ 2270 II, 2271 II BGB.

Der Überlebende ist an das Testament gebunden und das ohne zeitliche Beschränkung.

Falls keine Klausel für eine Wiederverheiratung drin ist, könnte das Testament durch diese Heirat ungültig werden.

Ich würde meinen, daß das Testamt gilt, sofern es nicht ungültig ist.

Das wäre ja Sinn der Sache.

Alles andere mußt Du einen Fachanwalt für Erbrecht fragen :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Ronox  29.04.2024, 07:07

Die Frage war nicht, ob das Testament wirksam ist, sondern ob Bindungswirkung besteht.

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Agamemnon712  29.04.2024, 07:09
@Ronox
Alles andere mußt Du einen Fachanwalt für Erbrecht fragen :)
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Helvi977 
Fragesteller
 29.04.2024, 15:50

schon klar ! ich frage ja für ein evtl. mögliches neues Testament des Letztlebenden.

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