Dürften Behinderte heiraten?
Unter welchen Umständen dürften u.a geistig behinderte heiraten? Als Behinderter gilt man ja als geschäftsunfähig und dürfte folglich kein Ehevertrag schließen? Gab es da irgendwie schon mal Fälle?
7 Antworten
Schließlich und endlich kommt es auf den Grad der Behinderung an.
M. E. können sie, wenn sie die Umstände begreifen konnen und auch eine Verantwortung daraus ziehen können, absolut geschäftsfähig sein - also auch heiraten!
Also, ich muss Beanzfilmprod mal ein bisschen unterstützen. Ich habe die Frage überhaupt nicht als Diskriminierung aufgefasst. Natürlich sind nicht alle Behinderten geschäftsunfähig, sogar eher die wenigsten. Wie schon gesagt wurde, kommt es auf den Grad der Behinderung an. Wenn ein Behinderter geschäftsunfähig ist, hat er einen Betreuer, der früher Vormund hieß. Als nicht Geschäftsfähiger kann man keine rechtlich bindenden Willenserklärungen abgeben, das würde in so einem Fall nur mit Zustimmung des Betreuers gehen. Man könnte also NICHT heiraten. Ich glaube, die Frage ist somit beantwortet.Natürlich bezieht sich die Geschäftsunfähigkeit hier nur auf geistig Behinderte.
leute ihr seit so gut !!!!!i ich habe genau dieses problem, meine schwester und ihr verlobter möchten heiraten, sie haben beide einen gerichtlichen betreuer und beide wollen zum zweitenmal diese heirat verhindern. meine schwester und mein schwager sind nicht entmündigt und ich bin dabei mich an den zuständigen richterzu wenden, unter anderem weil der eine betreuer sich die frechheit raus nimmt und ihnen eine rein sexuelle beziehung unterstellt. dazu muss ich sagen, das meine schwester auf grund ihrer diabetis 180 kg wiegt und nur 176cm groß ist. was schon eine schwierigkeit an sich dastellt !!!! hier könnte ich jeden rat gut brauchen!!!
Ja, warum denn nicht...
Weil geschäftsunfähige Personen KEINE rechtlich bindenden Willenserklärungen abgeben dürfen. Ganz einfach.
Du verwechselst da was. Es gibt Vollmachten und gerichtliche Betreuer mit diversen "Sorgen". Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden etc. ...
Doch auch diese müssen im Wohle des Klienten dienen. Wenn jemand heiraten möchte, dann kann ihm dies kein Gericht in diesem Rechtsstaat auf Grund einer Behinderung verbieten ... auch wenn der gerichtl. Betreuer etwas dagegen hat... Das muss das Gericht zu gunsten des Menschen entscheiden ...
Also ich glaube schon das sie Heiraten dürfen . Wer soll das schon verbieten !?
Eine Betreuung, auch eines geistig Behinderten, durch einen vom Gericht bestellten Betreuer bedeutet nicht automatisch Geschäftsunfähigkeit ! Sollte Geschäftsunfähigkeit vorliegen, muss das im Betreuungsbeschluß vermerkt sein !!