Dürfte mein Bruder die Haare unserer Adoptivschwester sehen?
Meine Mutter würde gerne ein Baby adoptieren, ein Mädchen um genau zu sein. Natürlich haben wir dann auch vor sie mit dem Islam groß zu ziehen. Wenn sie dann mal später Kopftuch tragen will, dürfte mein Bruder ihre Haare sehen? Sie wächst ja dann bei uns auf, ist ja dann auch wie eine echte Schwester nur halt auch leider nicht die leibliche. Und in seinem eigenen Haus dann nur Kopftuch zu tragen ist auch hart. Deshalb war meine Frage wie das alles abläuft.
4 Antworten
Sofern das Kind bis zum 2ten Lebensjahr von deiner Mutter gestillt wird, gilt es als ihr Milchsohn und ihr seid dann Milchgeschwister, sodass ihr islamisch Gesehen genauso wie Leibliche Geschwister seid.
Problematisch könnte es unter Umständen mit den Stiefvater sein, wenn es sich um eine Stieftochter handelt. Wenn die Milchproduktion der Mutter aus einer Schwangerschaft mit dem Mann angeregt wurde, gilt er auch als "Stillvater/Milchvater". Wenn jedoch die Milchproduktion unabhängig von dem Vater entsteht, ist er unter Umständen der Stieftochter "fremd".
Du merkst schon, dass sehr spezielle Fälle dabei entstehen können, am besten ihr befragt dazu je nach genauer Konstellation einen Gelehrten, bevor ihr das Kind "adoptiert". Alter und Geschlecht des Kindes sind dabei zu beachten, um später keine Probleme zu bekommen.
Darüber hinaus ist eine Adoption in dem Sinne, dass man das Kind als eigenes Bezeichnet und mit diesem Wissen aufzieht laut Islam nicht erlaubt. Wie das rechtlich abläuft und ob man dafür rechtlich gesehen eine "Adoption" vollziehen muss, weiß ich nicht, es sollte aber dem Kind auch bewusst sein, dass es nicht die leiblichen Eltern sind.
Hallo,
Soweit ich weiß ist Adoption im Islam verboten aber wenn man das Kind unter seiner Vormundschaft/Obhut nimmt dann gilt sie ja als Schwester für ihn und in diesem Fall denke ich gilt sie nicht mehr als fremde Frau und sollte kein Problem sein ihre Haare zu sehen.
Die verbotene Art bedeutet die Adoption eines Kindes in dem Sinne, dass das Kind als Kind des adoptierenden Elternteils betrachtet wird und den Regeln für Kinder unterliegt. Dies ist nicht erlaubt.
https://islamqa.info/en/answers/10010/adoption-in-islam-and-its-types
Adoptionen wie nach deutschem Recht gibt es im Islam nicht. Deine Eltern werden dann die guardians des Kindes sein, aber es wird nie den Status eines leiblichen Kindes erhalten. Heisst, dass Kind behaelt seinen eigenen Namen und ist auch nicht erbberechtigt.
Da also keine verwandschaftliche Beziehung besteht, muesste das Maedchen im Pubertaetsalter ihre Haare vor deinem leiblichen Bruder bedecken.
Frag am besten einen Hoca um sicher zu gehen da ist es auch wahrscheinlicher eine richtige Antwort zu bekommen
Danke für die Antwort. Ich denke jetzt nicht und habe bis jetzt nicht gehört das Adoption verboten sein sollte wenn man doch was gutes tut und einem Kind ein Zuhause gibt. Ist doch eine gute Tat :)