Dürfen wir wegfahren?

7 Antworten

Wer seinen Wohnort verlassen möchte, sollte dabei jedoch einiges beachten. So verlangt das Jobcenter, dass der Erwerbslose zuvor die geplante Ortsabwesenheit beantragt. Nur wenn diese bewilligt wird, besteht auch während des Urlaubs ein ALG II-Leistungsanspruch.

Hartz IV-Bezieher müssen grundsätzlich jeder Zeit – außer bei Krankheit – der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass sie sich an ihrem Wohnort aufhalten und unter ihrer Anschrift erreichbar sein müssen. Pro Kalenderjahr besteht aber Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit. Diese können zusammenhängend am Stück genommen oder auf das Jahr verteilt werden. Die Ortsabwesenheit muss immer zuvor beim Jobcenter beantragt werden. Nur wenn sie bewilligt wird, besteht auch während des Urlaubs ein Leistungsanspruch. Nach Ablauf der Ortsabwesenheit muss sich der Erwerbslose am Folgetag persönlich beim Jobcenter zurückmelden. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, beispielsweise weil er seinen Urlaub spontan verlängert hat, muss mit Leistungskürzungen gerechnet werden.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-urlaubsanspruch-auch-bei-alg-ii-bezug-90016169.php

Ist den Urlaub vom jobcenter genehmigt? Das heißt im Vorfeld mit dem zuständigen Sachbearbeiter abgesprochen? offenbar nicht, sonst wäre wohl keine Einladung gekommen

wen ihr jetzt einfach so fahrt, kan Deine Mutter mit einer Leistungskürzung rechnen ....


Heute, also bei dir Gestern, war Feiertag, da kommt keine Post. Deine Geschichte kann so also nicht ganz stimmen. Und klar muss sie da hin. Auch Hartz4 Empfängern steht Urlaub zu. den muss man aber vorher, wie auch im Betrieb, genhmigen lassen. Wochenlanges Sparen schreibst du. Da wäre es ein leichtes gewesen, sich das genehmigen zu lassen, meist geht das völlig problemlos. Natürlich könnt ihr es riskieren, einfach zu fahren. Aber dann kann es sein, das es eine Sperre gibt, je nach dem wie wichtig der Termin ist und wie kulant sich die Sachbearbeiterin zeigt.

rottweiler333 
Fragesteller
 04.10.2015, 07:23

Doch kommt Post Pech wenn ihr ned glaubt

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Mal abgesehen davon,dass heute Feiertag ist und keine Post kommen sollte,hätte deine Mutter eure Ortsabwesenheit vorher beantragen müssen und auf die Zusicherung warten müssen !

Denn ihr / euch stehen pro Jahr in der Regel nur 21 Tage bezahlte Ortsabwesenheit zu.

Wenn sie / ihr also ohne den Termin einzuhalten verreist,dann kann es durchaus eine Anhörung wegen einer beabsichtigten Sanktion geben.

Diese könnte dann 10 % ihrer Regelleistung betragen und das über 3 Monate hinweg.

Wie lange wollt ihr denn verreisen ?

erzähl doch nix, heute ist Feiertag, da kommt keine Post. Ja normal kann man Urlaub beantragen, das geht Wochen vorher.

rottweiler333 
Fragesteller
 03.10.2015, 10:18

Doch heute ist Post gekommen. Meine Mutter arbeitet aber nicht deswegen wie sollte sie Urlaub beantragen?

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konzato1  03.10.2015, 10:23
@rottweiler333

Der "Arbeitgeber" deiner Mutter ist das Jobcenter! Und die erwarten eben, dass du jederzeit erreichbar bist, wenn sie dich schon bezahlen.

Dass die Post heute kommt, ist wirklich ungewöhnlich, aber vielleicht hatte so ein privater Austräger gestern keine Lust.

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