Dürfen Wahlplakate verdeckt oder gedreht werden?
Aktuell ist der Wahlkampf für die nächste Bundestagswahl voll im Gange und man bekommt wieder viel über beschädigte und abgehängte Wahlplakate mit. Hier deshalb meine Frage: Ab wann zählt etwas als Sachbeschädigung? Habe mir den Paragraphen dazu angesehen, deshalb müsste das verdecken von Plakaten durch zB ein Tuch doch legal sein, oder? Außerdem habe ich mich gefragt, ob das drehen eines Plakats, so dass man es nicht mehr in Fahrtrichtung zeigt, legitim ist.
1 Antwort
Ab dann wenn sie so manipuliert werden, dass sie ihre Wirkung (gesehen werden können) verlieren. Wegdrehen zählt auch dazu. Wirst du erwischt, dann kostet es Geld. Also lass den Blödsinn. Denn wenn du reif bist und vernünftig, dann weißt du, dass es klüger ist Argumente sprechen zu lassen als die politischen Gegner zu versuchen unsichtbar zu machen. Stimmts?
Darüber hinaus bin ich der Ansicht dass Wahlplakate nicht mal einen 0,01 Prozentpunkt bei irgendeiner Partei ändern.
Danke für die Antwort.
Schon schade, hätte da gerne legal was gegen gemacht, einfach nur um die Plakate selbst nicht mehr sehen zu müssen. Aber gut, das hat sich jetzt wohl erledigt🤷