Dürfen Unternehmen jnd. anrufen, um eine Umfrage zu starten ( Marktforschung)?
Ich soll einen Text über Primärforschung schreiben, eine Methode ist Daten eines Marktes per Telefon zu bekommen. Ich frage mich deshalb, ob Unternehmen einfach irgendwelche Leute anrufen können mit Hilfe eines Telefonbuchs z.B. , um dann telefonisch eine Umfrage mit dem Angeruften zu machen, wenn dieser einwilligt.
5 Antworten
Also frisch aus der Marktforschungsabteilung einer Firma: Es ist für die Unternehmen selbst nicht erlaubt, Kaltanrufe (nicht angekündigt bzw. auf Nachfrage des Kunden) an Nichtkunden durchzuführen, bei Kunden nur im sehr eingegrenzten Rahmen. Je werblicher es wird und umso weniger ein wissenschaftliches Vorgehen unterstellt werden kann, umso eher kann es zu Strafgelder kommen (bis zu 50.000€ pro Anruf).
Marktforschungsinstitute allerdings sind eine Ausnahme, haben aber sehr strenge Auflagen. Individuelle Daten dürfen nicht an die Unternehmen zurückgespielt werden, selbst wenn der Befragte dies will (um zum Beispiel eine Beschwerde loszuwerden). Deswegen werden meistens die Kunden über ein Marktforschungsinstitut befragt. Wenn man bei so einem Anruf sagt, dass man für weitere Anrufe gesperrt werden möchte, dann wird einem dieses eine Institut auch nicht mehr anrufen. Allerdings gibt es deren vieler.
Wer zwischen seriösen und unseriösen Anrufe unterscheiden will, kann sich die branchenbekannten Feldinstitute auf Marktforschung.de ansehen.
Meines Wissens NEIN. Solange keine Datenschutzerklärung vorliegt!
Viele Unternehmen bezeichnen ihre Werbe- bzw. Verkaufsanrufe bei Privatpersonen als "Marktforschung". Damit wollen sie die gesetzlichen Bestimmungen umgehen, nach denen es verboten ist, Privatpersonen ohne deren VORHERIGE schriftliche Zustimmung Werbung/Angebote am Telefon zu machen (Abos, Zeitschriften usw).
Lies mal hier:
Sei also vorsichtig!
Ja dürfen sie
Nein ist verboten
Dass Verbraucherinnen und Verbraucher in den Erhalt von Werbeanrufen zuvor ausdrücklich eingewilligt haben müssen, hat der Gesetzgeber in § 20 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) klargestellt. Sonst handelt es sich um einen unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call, den die Bundesnetzagentur nach dem UWG und dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verfolgen kann.
Ist es denn wirklich Werbung? Dem Unternehmen geht es ja nur darum, Daten zu bekommen und nicht um ihre Firma/Produkt/Dienstleistung zu bewerben.
Behaupten die. Aber es sind doch fast immer falsche Schutzbehauptungen. Das sind Betrüger in 99 % dieser Antrufe
Naja, mir geht es nur ums theoretische, da ich Methoden in der Schule vorstellen muss :)
Haste von meiner Antwort. Du Klauer