Dürfen meine Eltern meinen Kauf verbieten?

6 Antworten

Ja und Nein. Prinzipiell zieht der Taschengeldparagraph, dieser definiert allerdings keine Höchstsumme was auch den Kauf höherpreisiger Güter erlaubt. Wenn du das Geld für das Motorrad selbst verdient hast kannst du es mit dem Geld kaufen, du wirst aber für den Kaufvertrag die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten benötigen. Damit sichert sich der Händler vor einem Umtausch aufgrund des Taschengeldparagraphen ab. Auch wenn du es mit deinem eigenen Geld kaufst haben deine Eltern weiterhin die Hände drüber.

Wenn du aber nun in der Lage sein solltest dir irgendwie ein Motorrad zu kaufen wirst du an zwei weiteren Hürden scheitern, a) die Versicherung sowie b) die Zulassung.

Wenn dir deine Eltern (bzw. hier deine Mutter) ein solches Motorrad untersagen, dann wirst du damit leben müssen.

Kannst man in dem Alter überhaupt schon einen Führerschein für ein 152cm²-Motorrad haben? Dachte da wäre 125cm² das Maximum?

Hattest du mit deinen Eltern vorher über das Thema geredet, was du danach fahren willst?

Wenn du objektiv nachweisen kann, dass ein 45km/h-Roller nicht reicht, z. B. weil du sonst nicht gescheit zur Ausbildung/Berufsschule kommst und das deswegen sehr schädlich für deine Ausbildung ist, könnte evtl. ein Familiengericht die Unterschrift anstelle deiner Eltern machen. Aber das Familiengericht wird das sehr genau prüfen, insb. ob du dir den Spaß längerfristig leisten kannst.

Falls es nur 45km/h wird: Immerhin beginnt jetzt schon die Probezeit, anders als wenn du AM gemacht hättest.

notting

Woher ich das weiß:Hobby

Es sind deine Erziehungsberechtigten. Natürlich dürfen sie dir erlauben oder auch verbieten.

Kurzum: Ja, dürfen sie. Wahrscheinlich wird Dir kein Händler eine Maschine ohne Zustimmung deiner Eltern verkaufen.

ja, dürfen sie verbieten.

it anderen Worten soll der Taschengeldparagraph Kindern und Jugendlichen ein wenig Freiraum beim Einkaufen einräumen. Sie sollen dabei den Umgang mit Geld lernen. Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren dürfen daher auch ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten bestimmte Geschäfte abschließen. Hierfür muss das Kind jedoch die ihm frei zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, zum Beispiel sein Taschengeld oder Geldgeschenke von den Großeltern. Verbieten die Eltern ihrem Kind jedoch ausdrücklich einen bestimmten Gegenstand zu kaufen, dann ist der Kauf unwirksam. Das gilt auch dann, wenn das Kind sein eigenes Taschengeld dafür verwendet.