Dürfen Medizinische Fachangestelle in die Krankenakte eines Patienten einsehen?

2 Antworten

Wenn es für ihre Tätigkeit notwendig ist, Ja!..... und dann unterliegen sie auch der Schweigepflicht.....

Wenn es ihre Neugierde oder für einen Freund ist, Nein!

Wenn sie auf Anweisung des behandelnden Arztes damit dienstlich zu tun haben, dann ja.