Ergotherapie Ausbildung verkürzen?

1 Antwort

Nach §4 Abs.4 ErgThG ist geregelt:

(4) Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfange ihrer Gleichwertigkeit auf die Ausbildung für Ergotherapeuten anrechnen, wenn die Durchführung der Ausbildung und die Erreichung des Ausbildungsziels dadurch nicht gefährdet werden. Eine nach bundesgesetzlichen Vorschriften abgeschlossene Ausbildung als Krankengymnast oder Physiotherapeut oder eine nach landesrechtlichen Vorschriften abgeschlossene Ausbildung als Erzieher ist mit mindestens einem Jahr anzurechnen.
Das heißt, als gelernte Kinderkrankenschwester kann eine Ausbildungsverkürzung bei der zuständigen (je nach Bundesland ist eine andere Behörde zuständig) Behörde beantragt werden. Ein Recht auf eine verkürzte Ausbildung können nur gelernte Physiotherapeuten bzw. Krankengymnasten geltend machen.

Kurz: nein.