Dürfen Lehrer die Schüler im klassenzimmer einsperren?

10 Antworten

Zitat: "Unsere Lehrer sperren uns ein und sagen dann immer, dass sie alles machen dürfen..."

Eure Lehrer sind grössenwahnsinnige Kriminelle:

§ 239 Freiheitsberaubung

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter 1. das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder 2. durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.

(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Nächstes mal sofort Polizei und/oder Feuerwehr rufen.

DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDEN gegen alle diese "Pädagogen" nicht vergessen!

BeatBastic  08.02.2013, 16:37

Dem kann ich nur zustimmen. Ihr solltet auf jeden Fall festhalten, welche dieser Lehrkräfte solche Maßnahmen ergreifen!

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Alleine schon aus brandschutzrechlichen Gründen dürfen die Lehrer das auf keinen Fall!

Das dürfen sie ganz bestimmt nicht, soll aber schon vorgekommen sein.

Da würde ich die glatt anzeigen, das dürfen in dem Fall auch Jugendliche oder Kinder.

Mal vorstellen, es gäbe "nur" einen Kabelbrand....

In einem Fall einer Schule im Umland von Kiel schloß sich die Direktorin sich ein mit zwei Grundschulkindern die davor gestritten haben obwohl es keinen gravierenden Grund gab, der eine solche freiheitsberaubende Maßnahme rechtfertigen würde. Das dürfen Lehrer nämlich nur bei unmittelbarer Gefahr, - wenn z. B. ein Kind randaliert oder es zu Schlägereien kommt, Amok läuft ect. 

Die verstörten Kinder haben erwogen sogar aus dem Fenster zu flüchten. 

Die mögliche Brandschutzgefahr ist hier nicht mal mehr zwingend erforderlich. 

Es ist Freiheitsberaubung und auch nicht mehr mit irgendwelchen angeblichen " erzieherischen Maßnahmen" zu rechtfertigen.

Es hängt viel immer vom Einzelfall ab. 

Die Eltern der Kinder erwägen Anzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde. 

Nein, das dürfen sie auf gar keinen Fall.