Dürfen Eltern eine Beziehung verbieten bei zu großem Altersunterschied?

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Hallo und guten Abend !

rechtlich gesehen, wenn er Dich nicht ausnutzt und Ihr freiwillig zusammen seid, dann kann da schon mal nichts passieren. So steht es auch im Gesetzestext. ( § 182 StGB )

Ich selbst bin befreundet mit einem Paar, wo auch viele schlecht geredet haben darüber ( Sehr interessante Konstellation: Er 39, Deutscher ; Sie 18 und Türkin )

Und - es funktioniert. Beide sind glücklich. Und nicht wegen Geld usw. Da zeigt es sich dann, wer echter Freund ist und wer nicht. Bei beiden war der Freundeskreis etwas kleiner geworden. Aber Sche.. ß... drauf ! Wenn es echte Liebe ist, dann ist es so.

Ich selbst bin auch in ein etwas jüngeres Mädchen verliebt. Und ich würde um alles in der Welt mit Ihr fest zusammen kommen wollen. ( Wobei bei uns der Altersunterschied jetzt nicht so hoch ist, ~ 10 Jahre )

Trefft euch doch einfach mal an einem neutralen Ort mit den Eltern und dann lernen Sie Ihn kennen und können sich selbst ein Bild davon machen. Bevor Sie es verbieten, sollen Sie Ihn einfach mal kennen lernen.

Unternehmt gemeinsam etwas ( also mit den Eltern ), wird schon klappen. 

Liebe Grüße, Fabian

Hallo! Ich greife hier eigentlich nur ein weil mancher Unsinn nicht zu ertragen ist und Du Informationen haben willst. Das Gesetzt orientiert sich nicht am Altersunterschied sondern am Mindestalter. Wer mindestens 14 ist macht sich strafbar wenn Partner(in) unter 14 ist. Das kann sogar bei einem Altersunterschied von 2 Tagen!!! der Fall sein. Der 80 - jährige macht sich bei einer Beziehung mit einer 14 - jährigen nicht strafbar. So krass wie sich das anhört, es gibt aber Ausnahmen wie z. B. ein Abhängigkeitsverhältnis. Die Eltern können natürlich bei Jugendlichen immer eingreifen, alles Gute. 

Kurz und knapp geantwortet, ich denke, dass deine Eltern es nicht verbieten dürfen. Die verbindlichen Regeln hierfür werden von den Richtern im Einzelfall oder allgemein festgelegt. Wie in diesem Urteil:

https://www.berlin.de/special/finanzen-und-recht/recht/4626855-2625165-eltern-duerfen-liebesbeziehung-nicht-ver.html

Deine Eltern dürfen dir NICHT alles verbieten, egal was hier einige in ihreren Antworten schreiben.

Du bist bspw. Religionsmündig und darfst selber über deine Religionszugehörigkeit entscheiden und darfst auch schon ab 14 in einer Partei eintreten, was deine Eltern dir auch nicht verbieten dürfen. Und auch bei der Wahl deines Freundes bis du je nach deinem Alter ziemlich frei in deiner Entscheidung.

Grundsätzlich haben deine Eltern zwei Hauptaufgaben. Zum einen haben sie die Fürsorgepflicht und zum anderen die Erziehungspflicht. Am Anfang deines Lebens steht die Fürsorgepflicht stark im Vordergrund. Das heißt, sie müssen für dich deine Entscheidungen zu deinem Wohl treffen. Bspw dir vorschreiben auf welche Schule du gehen sollst und auch mit wem du dich treffen darfst.

Aber ab ca. 14 (und nicht wie hier manche schreiben mit 18, bzw wenn du "volljährig" bist) tritt immer mehr der Erziehungsauftrag in den Vordergrund und die Fürsorgepflicht immer mehr in den Hintergrund. Das heißt zwischen du bist 17 und 364 Tage alt und du bist 18 und 0 Tage alt, sollst du nicht auf einmal von einer KOMPLETT fremdbestimmten Person zu einer komplett selbstbestimmten Person werden. Sondern im Idealfall ist nur ein ganz ganz kleiner Unterschied zwischen diesen beiden Tagen. Zumindest wenn dich deine Eltern gut erzogen haben.

Die Erziehungspflicht der Eltern soll dafür sorgen, dass du auf das volljährig sein "vorbereitet" bist. Das heißt auch, dass du Entscheidungen selber treffen darfst und aus deinen EIGENEN Fehlern selber lernen sollst.

Eltern sind dabei natürlich auch nicht die Übermenschen, die alles besser wissen als du. Egal was hier andere sagen, sind Eltern auch nur Menschen und reagieren oft sehr irrational, was ihre Kinder angeht.

Zur Not kannst du zum Jugendamt gehen, die versuchen dann zwischen dir und deinen Eltern zu vermitteln und als letzte Möglichkeit bleibt dir natürlich der Weg vor Gericht. (Diese Gerichtskosten werden soweit ich weiß auch vom Staat übernommen, wenn du kein Geld hast. Frag hier einfach bei einem Anwalt nach und sag ihm, dass du kein Geld hast und ob der Staat die Kosten auch übernimmt und was für Anträge du dafür ausfüllen musst).

Aber erst einmal solltest du mit deinen Eltern reden und ihnen ihre Pflichten und Aufgaben erklären und es so versuchen.

Was Eltern dürfen.... Eltern dürfen vorallem ihre minderjährigen Kinder schützen wenn sie das für angebracht halten. Die elterliche Erziehung richtet sich im straffreien Raum nicht nach Paragraphen ob das den Kindern schmeckt oder nicht.

Im Prinzip haben Eltern ihren Kindern gar nichts mehr vorzuschreiben, wenn diese volljährig sind. Bei Dir also in einem Jahr.

Es erweist sich aber immer wieder, dass die Ratschläge von Eltern sinnvoller sind, als die irrealen Träume von pubertierenden Teenagern. Ich könnte Dir aus dem Stand ein halbes Dutzend Beziehungen beschreiben, bei denen die Eltern gewarnt haben, und die alle nach kurzer Zeit gescheitert sind. Übrigens warnen Eltern, weil sie ihren Kindern Enttäuschungen ersparen möchten und nicht, um sie zu ärgern.

In Deinem Fall wirst Du in den nächsten Jahren auf den Höhepunkt des Lebens zugehen, Dein 47 Jahre alter Freund wird sich auf die Rente vorbereiten. Du kaufst Dir ein Cabrio und er sich einen Fernsehsessel mit Kippautomatik. Also denk nicht nur an heute, sondern auch an morgen!

Meiner Tochter habe ich bei ihrer ersten Ehe höchstens drei Jahre gegeben, sie hat es bis zur Scheidung sogar in zwei Jahren geschafft. Und um meine Enkeltochter habe dann ich mich dann als alleinerziehender Opa gekümmert.