Dürfen Eltern den Sex verbieten?

13 Antworten

Du schreibst "Das Kind hat doch das Recht mit seinem Körper zu machen,was es will ?"

Stimmt so nicht,dann könnte sich das Kind ja auch ein Tattoo stechen lassen und die Eltern müssten das deiner Ansicht nach zulassen.

Was heißt denn hier verbieten? Eltern können selbstverständlich die Ansage machen, dass Kinder keinen Sex haben sollen. Und sie dürfen auch erzieherische Maßnahmen ergreifen, wenn Kinder sich solchen Verboten widersetzen - so wie sie auch reagieren können, wenn ihre Kinder andere Verbote übertreten, sie dürfen sie also dafür bestrafen. Aber diesen Strafen sind enge Grenzen gesetzt - körperlich sowieso nicht, entwürdigend auch nicht und entwicklungsgerecht soll das auch sein. Und gegen all zu enges Einengen kann sich ein Kind/ein Jugendlicher auch mit Hilfe des Jugendamtes wehren. Verbieten in dem Sinne, dass die Polizei kommt oder das Kind von anderer Seite bestraft wird, können sie dem Kind nichts. Eltern machen keine Gesetze.

Ach ja, und für alle die hier schreiben, dass Sex ab 14 erlaubt ist. Man macht sich nicht strafbar, wenn man früher Sex hat - sondern derjenige, mit dem man Sex hat, der macht sich strafbar. Dieses "ab 14 darf man gesetzlich Sex haben" ist Quatsch. Man darf auch mit 13 Sex haben - aber jeder Partner würde sich strafbar machen. Sprich: man wird nicht dafür bestraft, wenn man früher Sex hat, aber der andere wandert evtl. wegen Kindesmissbrauch in den Knast.

Keyboardfan  09.05.2013, 08:47

"ab 14 darf man gesetzlich Sex haben" ist Quatsch. Man darf auch mit 13 Sex haben - aber jeder Partner würde sich strafbar machen. Sprich: man wird nicht dafür bestraft, wenn man früher Sex hat, aber der andere wandert evtl. wegen Kindesmissbrauch in den Knast. >

Kansnt Du das präzisieren? Wie alt muss der Partner sein, damit er Probleme kriegt, wenn er mit einer 13jährigen SEx hat?

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FataMorgana2010  09.05.2013, 12:59
@Keyboardfan

Er muss strafmündig sein, also mindestens 14. Ist er nicht strafmündig, dann kann er nicht bestraft werden - verboten ist es ihm trotzdem, hat aber keine Konsequenzen.

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Ich denke nicht, nein.

Aber versetze dich trotzdem mal in die Lage von den Eltern...?

Johi414  08.05.2013, 22:55

das ist doch für die eltern eher schön, sie können sich freuen das ihr kind groß wird

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Moonraker96  09.05.2013, 05:39
@Johi414

Wenn das Kind ein gesundes Alter hat, ja.

Aber mit 12/14 ist das nicht schön...

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In Deutschland beginnt die sexuelle Selbstbestimmung mit Vollendung des 14. Lebensjahres, d. h. Personen unter 14 Jahren können nicht rechtlich wirksam in sexuelle Handlungen einwilligen. Bei Sexualität mit Erwachsenen gelten nochmals andere Gesichtspunkte, die mit eiunbezogen werden müssen.

Was du dann heimlich machst, ist dann natürlich immer was anderes. Ich würde an deiner Stelle aber dennoch das Gespräch mit deinen Eltern suchen und auch für dich überlegen, ob du das wirklich willst oder "nur" weil deine Eltern es nicht wollen oder weil es cool ist oder weil "alle" es machen usw.

Ratirat  09.05.2013, 00:29

Das ist zwar alles richtig, einen Bezug zur Frage kann ich aber nicht erkennen. Dass Kinder ab 14 ihre Einwilligung geben können, ändert nichts daran, dass die Eltern diese verweigern können. Und da nützt es nichts, wenn das Kind das will.

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MSPriv  09.05.2013, 01:20
@Ratirat

Das können sie eben nicht. Sie können festsetzen, dass dies nicht im eigenen Hause (Kinderzimmer) geschieht, indem sie dem Freund den Verbleib dort untersagen, mehr aber nicht. Auch das Umgangsbestimmungsrecht (§ 1632 Abs. 2 BGB) greift hier auch nicht.

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Ratirat  09.05.2013, 10:20
@MSPriv

Auch das Umgangsbestimmungsrecht (§ 1632 Abs. 2 BGB) greift hier auch nicht.

Warum nicht?

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MSPriv  09.05.2013, 11:44
@Ratirat

Umgangsverbote können zum Wohle des Nachwuchses ausgesprochen werden, Die Hürden dazu sind aber sehr hoch gesteckt. Die sexuelle Selbstbestimmung insbes. mit einem etwa gleichaltrigen Partner oder grundsätzlich auch Eingriffe hinsichtl. der sexuellen Orientierung (mit Einschränkungen im BDSM Bereich) also zB va Homosexualität, zählen da erstmal nicht zu.

Ok, wie lebenspraktisch Verbote und deren Einhaltung auf Seiten der Eltern sind und wie lebenspraktisch es ist, dass Kinder vors Familiengericht ziehen, ist natürlich dann etwas ganz anderes.

Daher auch die Empfehlung, das Gespräch zu suchen.

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Mit deinem Körper darfst du, solange du deine Gesundheit dabei nicht gefährdest oder beeinträchtigst, in der Tat tun, was du willst.

Aber nicht, mit wem du willst. Sie haben das Umgangsbestimmungsrecht (§ 1632 II BGB). Sie können also festlegen, mit wem du überhaupt Kontakt haben darfst - und auch, welche Art von Kontakt.

Insofern: Selbstbefriedigung können sie dir nicht verbieten. Aber Sex schon.