Dürfen die sowas?

4 Antworten

Ein Säugling sollte nicht zu lange in der Sonne bzw in der Kälte sein. Das Kind sollte einen regelmäßigen Tagesablauf haben. Wenn es abends in seinem Bettchen schläft, dann muss die Mutter permanent in der Nähe sein.

Ausgehmöglichkeiten werden also automatisch durch die Bedürfnisse des Kindes bestimmt.

Und ja, die Einrichtung muss nicht jede Person in ihren Räumlichkeiten dulden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Je nach Auftrag und Zielsetzung der Einrichtung: Ja.

Wenn ein Schutzauftrag vorliegt und es wichtig ist, dass die Personen der Einrichtung vor Gewalt, Übergriffen geschützt werden, dann ist ein Besuchsverbot wichtig.

Wenn es ein therapeutischer Auftrag ist und es um eine Heilung oder auch Abnabelung der Betroffenen geht, so kann ein Besuchsverbot der Anfangszeit ebenfalls sehr wichtig sein, um den Erfolg sicher zu stellen.

Ja bei trifftigem Grund und ausgehender Gefahr

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ja, wenn es gute Begründungen gibt