Dürfen Bürgergeldempfänger und Grundsicherungsempfänger Urlaub machen und wie lange?
2 Antworten
Grundsicherungsempfänger dürfen Urlaub machen wann sie wollen..dürfen aber sich nicht länger als 4 Wochen am Stück im Ausland aufhalten. Rest weiss ich nicht.
21 Tage im Jahr, wobei die Samstage, Sonn- und Feiertage, mitgezählt werden.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung