Dürfen Bürgergeldempfänger und Grundsicherungsempfänger Urlaub machen und wie lange?

2 Antworten

Grundsicherungsempfänger dürfen Urlaub machen wann sie wollen..dürfen aber sich nicht länger als 4 Wochen am Stück im Ausland aufhalten. Rest weiss ich nicht.

21 Tage im Jahr, wobei die Samstage, Sonn- und Feiertage, mitgezählt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung