Duales Studium, vor Antritt des Studiums kündigen und anderer Firma zusagen?
Wenn ich aktuell eine Zusage von Unternehmen A habe, jedoch lieber zu unternehmen B möchte, bei welchem ich jedoch zurzeit noch auf der Warteliste stehe, kann ich dann unternehmen A zusagen, damit ich etwas sicheres habe und dann im Fall der Fälle dass bei unternehmen B noch ein Platz frei wird, unternehmen A wieder absagen und zu B gehen?
2 Antworten
Wenn Du bei Firma A den Vertrag unterschrieben, Dich aber danach für Firma B entschieden hast, kannst Du diesen mit der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen.
Es wird eine Probezeit geben und je nach Studium gelten unterschiedliche Fristen.
Machst Du ein praxisintegriertes Studium beträgt die Kündigungsfrist i.d.R. zwei Wochen. Im ausbildungsintegrierten Studium gilt das Berufsbildungsgesetz, da kann man fristlos kündigen.
Wenn im Vertrag nichts davon steht, dass vor Beginn des Dualen Studiums eine Kündigung ausgeschlossen ist, kannst Du auch beim praxisintegriertem Studium den neuen Vertrag unterschreiben und rechtzeitig kündigen, beim ausbildungsintegrieren Studium mit der Möglichkeit der fristlosen Kündigung ist das sowieso kein Problem.
Nachdem du fest zugesagt hast, Vertrag unterschrieben etc. musst du normal kündigen mit normaler Kündigungsfrist.
Prinzipiell kann eine mündliche Zusage auch bereits einen rechtsgültigen Vertrag darstellen.
Sich den Vertrag zukommen zu lassen ist natürlich noch keine Zustimmung, du musst den ja lesen, aber kann schnell eine werden.
Ich gehe nächste Woche ins Ausland und kann somit den Vertrag wenn ich es geschickt anstelle so oder so nicht unterschreiben, ich hätte bis dahin dann nur den vom unternehmen A unterschriebenen Vertrag zuhause bei meinen Eltern damit ich von denen was festes in der Hand habe