Duales Studium Vertrag?
Guten Tag,
Im Arbeitsvertrag steht, dass wenn ich das Studium nicht schaffe(fahrlässig), kündige oder gekündigt werde, dass ich die Studienkosten von ca. 80.000 EUR zurückzahlen muss. Ansich macht es ja auch Sinn, da diese ja Geld in mich investieren.
Aber sind 80.000 EUR nicht etwas viel? Sind 9 Semester Informatik.
Im letzten Absatz steht
A"uf die Rückzahlungspflicht kann ganz oder teilweise verzichtet werden, soweit sie für
die/den Studierenden oder die/den ehemals Studierenden eine besondere Härte
bedeuten würde."
Was genau ist eine besondere Härte? Ich bin, wenn das Studium anfängt gerade 18 Jahre alt und habe so gut wie kein Geld, weshalb ich auch dual studiere. Würde das in meinem Fall zutreffen?
Danke im Voraus..
3 Antworten
Ein duales Studium ist immer eine besondere Herausforderung und der Arbeitgeber will so verhindern, dass du leichtfertig früh aufgibst.
Damit Rückzahlungsklauseln wirksam sind, müssen sie verschiedene Kriterien erfüllen. Bei Studiengängen sollte eine (kostenfreie) Orientierungsphase vereinbart werden und eine Rückzahlungsverpflichtung für den Fall des Nichtbestehens der Abschlussprüfung aufgrund intellektueller Überforderung des Studenten soll indes nicht vereinbart werden können (vgl. LAG Niedersachsen vom 29. Oktober 2014 – 17 Sa 274/14).
Mir erscheint diese Klausel eher zur Abschreckung zu dienen, denn es kann ja nicht sein, dass sie im 2. Semester genauso wie im 9. Semester 80.000 € verlangen.
Aber geh mal zur Ausbildungsberatung bei einer Handelskammer oder zur Studienberatung, die sollen sich die Klausel anschauen, wie ernst sie zu nehmen ist bzw. wie rechtlich belastbar sie ist. Du kannst auch zu der Uni gehen, da gibt es oft ebenfalls eine Rechtsberatung. Wende dich am besten an die Studienberatung, die können dir weiterhelfen.
Aber sind 80.000 EUR nicht etwas viel?
Für das reine Studium? Ja - mit einem fünfstelligen Betrag kann man aber an privaten Hochschulen für Studiengebühren durchaus rechnen.
Inklusive des Gehalts ist die Summe schon realistisch.
Solche Rückzahlungsvereinbarungen dienen in erster Linie zur Abschreckung...ob diese in der Praxis durchgesetzt werden können (bzw. wirksam sind), kommt drauf an...
Was genau ist eine besondere Härte?
Umstände, die eine unverhältnismäßige Belastung oder Benachteiligung einer Person im Einzelfall bedeuten würden.
Ich bin, wenn das Studium anfängt gerade 18 Jahre alt und habe so gut wie kein Geld, weshalb ich auch dual studiere. Würde das in meinem Fall zutreffen?
Das ist die absolute Standardsituation der Studienanfänger und damit kein Härtefall.
Es ist eine öffentliche Fachhochschule, keine Privatuni.
sind 80.000 EUR nicht etwas viel?
Informier dich mal über die monatlichen Studiengebühren, die der Arbeitgeber an die Privat-Hochschule zahlen muss.
Und dazu kommt dein monatliches Gehalt.
Beides zusammen, da kommen nach mehreren Jahren locker 80.000€ zusammen.
Dass du als Abiturient kaum Geld hast, das ist keine besondere Härte; das ist doch ganz normal bei Abiturienten.
Besondere Härte wäre z.B. wenn du dann, wenn du das Studium abbrichst, Kinder hast, die verhungern würden.
Ich kenne einen, der sein Duales Studium abgebrochen hat, dadurch Schulden in 5-stelliger Höhe hatte, die er dann nach und nach abgezahlt hat.
Deshalb:
Vorher gut überlegen, ob man sich an ein Duales Studium heranwagt, insbesondere in einem so schwierigen Studienfach wie Informatik, wo im Schnitt mehr als die Hälfte der Studenten scheitern.