Duales Studium abbreche.?

1 Antwort

Wurde noch nichts bezahlt musst du auch noch nichts zurückzahlen.

Allerdings steht da doch auch, dass du nicht aus dem Vertrag austreten darfst, bevor er überhaupt beginnt. Also bis zum 1.10.

Außerdem, bist du selbst Schuld.

Sorry, aber wie dumm ist das bitte, sowas zu unterschreiben, wenn du wo anders noch auf Rückmeldung wartest?

Yasmin9847 
Fragesteller
 24.03.2022, 21:06

Ja ich hatte Angst das ich nichts anderes bekommen werde... wenn ich am ersten Arbeitstag kündige, muss ich dann etwas zahlen ?

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iSc0field  24.03.2022, 21:07
@Yasmin9847

Also du kannst laut Vertrag nicht vor dem 1.10 kündigen. Wenn bis dahin irgendwas schon für dich an Kosten übernommen wurde, musst du die zurückzahlen. Meistens ist in solchen Verträgen auch geregelt ob dann alles zurückgezahlt werden muss, also auch Einschreibegebühren etc. oder nur die Studiengebühren. Hier hilft dir nur das peinliche Gespräch mit der Firma, dass du wo anders hin willst...die werden dir wahrscheinlich kündigen, einen guten Ruf erlangst du dadurch nicht.

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