Duales Studium Barvoeg?

2 Antworten

Wow - duales Studium ......

aber weißt nicht, dass es Bafög ( Abkürzung für Bundesausbildungsförderungs-gesetz ) heißt.

Ansonsten als außerhalb des Elternhauses lebender Auszubildender hast Du nach Düsseldorfer Tabelle gegenüber Deinen Eltern einen Unterhaltsanspruch bis zu 860 Euro für Lebensunterhalt incl. Miete. Dieser Betrag beinhaltet jedoch schon das gesetzliche Kindergeld.

Und auf diesen Unterhaltsanspruch ist Dein Nettoeinkommen bis auf einen Freibetrag von 90 Euro voll anrechenbar.

Sprich auch da kannst Du keine Ansprüche mehr geltend machen.

Und mal ganz realistisch .... mit 1050 Euro kann man selbst in Stuttgart ein WG-Zimmer ( unter 600 Euro ) finden plus bei sparsamem Umgang mit dem Geld seinen restlichen Lebensunterhalt finanzieren.


Larsgmh 
Fragesteller
 03.10.2021, 18:27

Danke für die Antwort , klar reicht es , jedoch ist es ja auch okay zu schauen was einem zusteht und was nicht

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