Drohne, Lizenz, Datenschutz?

2 Antworten

Deine Drohne müsste in die gleiche Kategorie wie z.B. ein DJI Mini 2 bzw. 3 (Pro) fallen. Sie ist offiziell keine Spielzeugdrohne, hat ein Gewicht unter 250g und besitzt eine Kamera.

Eine Drohnenführerschein brauchst du dafür nicht. Allerdings musst du dich als Drohnenbesitzer (UAS Betreiber) beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren und dein Kennzeichen per z.B. Label an der Drohne befestigen.

Dazu gibt es auch sehr viele Regelungen, wo du unter welchen Bedingungen fliegen darfst.

In Parks wird ein Naturschutzgebiet der häufigste Grund gegen das Fliegen sein. In Naturschutzgebieten ist das Fliegen für Freizeitgestaltung verboten. Gibt auch Ausnahmen bei über 100m (kann die Drohne die Höhe?) oder Ausnahmeregelungen.

Aus Datenschutzsicht, solltest du im Park keine Probleme haben, wenn nicht gerade unbekannte Menschen füllend im Kamerabild sind. Aufgrund des Preises und der Videoauflösung wird das Bild vermutlich auch nicht sonderlich gut sein.

Zu den Regeln solltest du dich selber informieren. Anleitungen/Artikel zur z.B. DJI Mini 3 Pro werden auch für deine Drohne gelten.

kamera, nein. absolut verboten wegen datenschutz.

und ja du brauchst eine fluglizenz wenn du im öffentlichen raum fliegen willst

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Elektroniker
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Fragesteller
 25.05.2023, 17:58

Wie kriegt man so eine Fluglizenz?

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