Drohen Straßenbau- und Erschließungskosten durch fehlendes Wegerecht?

1 Antwort

Ohne Unterlagen ist der Tenor deiner Frage nicht zu beantworten.

Wenn ich dich richtig verstehe, gibt es den landwirtschaftlichen Betrieb nicht mehr und das Ganze läuft nicht unter Hoferbschaft

https://www.gesetze-im-internet.de/h_feo/BJNR700330947.html

Tatsache ist wohl, dass bei der Teilung des Hofes Bockmist gebaut wurde. Wie kann man sich diese „Duldung der Überfahrt“ vorstellen? per Handschlag?

Dann kommt der Bebauungsplan: geplant aber nicht umgesetzt. Wenn die Gemeinde mit der Umsetzung beginnt: werden die Erschließungskosten kommen, für die Schwiegermutter, wie für den Bruder und die späteren Eigentümer der Baustellen. In welcher Höhe - kommt auf die Gemeinde und die Art der Umsetzung an. Hier spielt das nicht vorhandene Wegerecht eher keine Rolle, da die Erschließung im gesamten offenbar geändert werden soll.

Wenn der Bruder aus dem Eigentum des Hofes raus will - dann nur über die Gegenleistung einer Grunddienstbarkeit oder/und Eintragung einer Baulast am Weg und der Versorgungsleitungen. Ansonsten mitgefangen, mitgehangen. Zum Notar müsst ihr sowieso. Hier ist allein das Verhandlungsgeschick der Hofeigentümer gefragt, da kann Schwiegermutter bestimmt ein Machtwort sprechen.

Ich würde mir hier eher Gedanken um die Zuwegung machen, wenn Bruder mal sein Eigentum verkauft und ihr neue Nachbarn bekommen würdet.

Womit du Recht hast: bei Beantragung einer Baugenehmigung muss die Erschließung gesichert sein. Inwieweit der Bauantrag trotz gesicherter Zufahrt wegen dem nicht umgesetzten BPlan abgelehnt werden könnte - bleibt abzuwarten.

Ob und wann die Gemeinde den BPlan umsetzt -hast du keine Beziehungen zum Gemeinderat oder einem Architekten, der viel mit der Gemeinde zusammen arbeitet?

Abgesehen davon: die Gemeinde erhält jeden Kaufvertrag zur Prüfung des Vorkaufsrechtes.

Replica2k4 
Fragesteller
 14.02.2020, 07:40

Danke für deine Einschätzungen.

Die Benutzung der Hofeinfahrt geschieht tatsächlich per mündlicher Erlaubnis.

Die Gemeinde hat mir letztes Jahr mal gesagt, dass die Straße gebaut wird und die Erschließung abgeschlossen wird, sobald es einen Grund dafür gibt, z.b. dass jemand auf einem Grundstück in der Wiese bauen will.

Der Straßenbau wurde bislang gespart, weil die Wiesengrundstücke lange Zeit in einer Erbengemeinschaft "gefangen" waren, die soll aber jetzt nächstes Jahr geteilt werden.

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kabbes69  14.02.2020, 17:47
@Replica2k4

dann wäre es wohl sinnvoll sich hier von einem Anwalt Schwerpunkt öffentliches Recht beraten zu lassen.

Nach meiner Einschätzung geht die Gemeinde hier den Weg des geringsten Widerstandes. Sobald die Erbengemeinschaft auseinander gesetzt ist, werden die Bauplätze vermarktet - dann wird umgesetzt.

Wenn die Erbengemeinschaft auseinander gesetzt wird: dann bitte richtig und insgesamt. Und ihr merkt euch: nie eigenes Geld in fremdes Eigentum investieren!! Auch nicht als Einzelkind bei der Mutter- sofern erforderlich immer mit Vertrag, was geschieht wenn... dann....

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