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Ist das Erstellen von neuen Knotenpunkten für Erschließungen möglich?

Hallo zusammen!

Wir planen zurzeit einen Hausbau und werden auch die Erschließung durchführen müssen. Wasser, Abwasser, Strom und Internet.

Wir haben zwar alle entsprechenden Leitungen der Stadtwerke übersendet bekommen, jedoch sehe ich teilweise keine eindeutigen Knotenpunkte.

Jetzt die Frage:

Wenn z.B. im Bestandsplan auf der Hauptstraße ein Glasfaserkabel eingezeichnet ist und wir daran anschließen wollen, wie funktioniert das "Abzweigen" genau? Müssen wir, wenn wir Pech haben, vom nächsten Knotenpunkt, also einem Verteilerkasten o.Ä., der 50m weiter weg ist, parallel zur Hauptleitung bis zu unserem Grundstück erschließen, oder kann man grundsätzlich eine Abzweigung direkt von der Haupt-Leitung vor unserem Grundstück anstoßen?

Beide Möglichkeiten sind mit einigen Fragezeichen bei mir verbunden:

Parallel zur Haupt-Leitung mehrere Erschließungsleitungen zu erstellen scheint mir sehr ineffektiv. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das weit verbreitet gemacht wird.

Eine Abzweigung von bestehenden Leitungen zum Erstellen von neuen Knotenpunkten Stelle ich mir ebenso kompliziert vor. Wie zweigt man von dem Rohr ab, während schon die Haupt-Leitung drinnen liegt? Wie zweigt man von bestehenden Kabel in dem Rohr ab?

Auch bei Wasser, Abwasser und Stromkabel stellt sich mir natürlich die selbe Frage.

Ich hoffe irgendjemand kann mir da Mal Erklären wie solche Erschließungen technisch ablaufen.

Vielen Dank!

Hausbau, erdarbeiten, Leitung, Erschließung

Grundstück später erschließen lassen teuerer?

Hallo wir haben ein Eckgrundstück, das geteilt wird. Es entstehen also 2 kleinere Baugrundstücke.

An der Ecke steht eine alte Altbazimmobilie, die vollständig erschlossen ist mit Strom, Wasser, DSL, Gas, Abwasser. Beim Bau, wird diese Immobilie abgerissen und ein neues Haus gebaut. Das mittlere neu geschaffene Grundstück ist noch nicht erschlossen.

Abwasser, Wasser Strom usw liegt an beiden Strassen zu den Grundstücken. In der Mitte fehlt eben nur der Hausnschluss, Zufahrt usw.

Hier gibt es die Überlegung dass Partei 1 an der Ecke baut. Ggf müssen einzelne Anschlüsse erneutert werden, da das Haus 50 Jahre alt ist. (Hat schon einen 3 Sparten Hausanschluss, inkl. Gas-DSL Anschluss).

Partei 2 ist sich unsicher wann und ob Sie in der Mitte überhaupt bauen will.

Wir hatten hier überlegt in der Mitte eine neue gemeinsame Erschließung zu machen. D.h. auf dem mittleren Grundstück würden dann alle Anschlüsse für beide Immobilien bereit liegen und müssten beim Bau nur noch angeschlossen werden. Ist das möglich ? Muss man hier Gebühren an dier Energieversorger zahlen, auch wenn eine Baupartei die Anschlüsse (noch) nicht nutzt ? Wir dachten es wäre günstiger alles neu verlegen zu lassen, da man z.B. beim Abwasser nur ein dickeres Rohr braucht oder alles nur einmal aufgebaggert werden muss. Eventuell kann man die alten Anschlüsse für die Eckimmobilier auch weiterhin nutzen, dann wäre das wahrscheinlich viel billiger.

Was meint ihr ?

Hausbau, Architekt, Grundstück, Erschließung

Drohen Straßenbau- und Erschließungskosten durch fehlendes Wegerecht?

Hallo in die Runde,

meine Schwiegermutter bzw. auch wir sind in einer verzwickten Lage.

Sie wohnt in einer ehemaligen Hofstelle, inmitten einer zentrumsnahen Siedlung mit Bebauungsplan in NRW. Die Siedlung wurde vor ca. 20 Jahren um die Hofstelle herum erweitert, nachdem damals die Landwirtschaft aufgegeben wurde.

Das Haus liegt 40 Meter von der Straße weg. Die große Hofeinfahrt (900m2) sieht aus, als wäre sie die Hofeinfahrt zum Bauernhaus, ist aber ein separates Grundstück und gehört dem Bruder, seitdem vor ca. 20 Jahren das Große Grundstück geteilt wurde. Sein eigentliches Grundstück mit Wohnhaus hat der Bruder nebenan.

Das Grundstück der Schwiegermutter hat also rechtlich gesehen keine Verbindung zur Straße, ein schriftliches Wegerecht gibt es nicht, nur eine Duldung der Überfahrt. Alle Versorgungsleitungen verlaufen auch durch den Hof zur Straße.

Der Bruder verweigert ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht, vermutlich, damit seine Kinder dort später uneingeschränkt bauen können.

Neben dem Bauernhaus hat die Mutter noch eine Wiese, in der 3 Roh-Baugrundstücke liegen sowie mittendurch eine noch nicht existierende Planstraße.

"Offiziell" laut Lageplan der Gemeinde liegt die Hofeinfahrt des Bauernhauses zur Seite über einen 3 Meter breiten "Hammerstiel" durch oben genannte Wiese zur noch nicht existierenden Planstraße.

Jetzt haben die Schwiegermutter und wir Bammel davor, dass aufgrund des nicht vorhandenen Wege- und Leitungsrechts und der dadurch nicht sichergestellten Erschließung jederzeit die Planstraße tatsächlich gebaut werden könnte, die Schwiegermutter die Versorgungsleitungen zur neuen Straße umlegen lassen muss und eine neue Hofeinfahrt schottern oder pflastern lassen muss, sobald die Gemeinde Wind von dieser Situation bekommt.
Wodurch Kosten von knapp 6-stellig entstehen würden.

Aktuell steht der Bruder noch mit im Besitz des Bauernhauses. Aber ist zu erwarten, dass er nächstes Jahr seinen Anteil am Bauernhaus abtritt.

Wird dieser Vorgang die Gemeinde auf den Plan rufen, für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass dadurch die Gemeinde auf die Situation aufmerksam wird?

Wenn das Bauernhaus dann der Schwiegermutter ganz gehört, gibt es den Gedanken, dass wir das Haus dann übernehmen, sanieren und ausbauen könnten.

Aber spätenstens mit der Baugenehmigung würden wir dann doch scheitern, weil doch Voraussetzung für eine Baugenehmigung die dauerhaft gesicherte Erschließung ist, oder?
Und die läge nur vor durch ein offiziell gesichertes Wege-/Leitungsrecht oder durch den Bau der Planstraße über die dann die Erschließung läuft?

Wir würden uns und die Schwiegermutter dann doch selber "ans Messer" liefern mit Beantragen einer Baugenehmigung, oder?

Sehe ich das als absoluter Laie zu schwarz, oder sind die Ängste berechtigt? Wie seht ihr das? Gibt es einen Ausweg aus dieser misslichen Lage?

Grüße Thorsten

Recht, Grundstück, Wegerecht, Erschließung, Baulast

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