Gemeinschaftseigentum oder Geh-und Wegerecht für gemeinsame Einfahrt?
Guten Tag, ich würde gerne die Vor- & Nachteile der beiden Möglichkeiten besprechen. Es geht um zwei Grundstücke mit jeweils einem Einfamilienhaus. Die Einfahrt von der Straße muss von beiden genutzt werden. Das Grundstück , welches im hinteren Bereich sich befindet, muss sozusagen über das Grundstück "vorne" überqueren. Hierzu soll eine gemeinsame Einfahrt erstellt werden.
Ist es sinnvoller diese Einfahrt als separates "Gemeinschaftseigentum" mit einer eigenen Flurnummer zu vermessen und einzutragen ODER dass der Eigentümer des "hinteren" Grundstückes sich ein "Geh- und Wegerecht" vom Eigentümer des "vorderen" Grundstückes ausstellen lässt ?
Vielen Dank im Voraus, ich bin sehr gespannt!
2 Antworten
Gemeinschaftseigentum - das Grundstück gehört allen, wozu dann ein eingetragenes Wegerecht?
das käme erst in Betracht, wenn das hintere Grundstück verkauft werden soll. Im Kaufvertrag ist das ein Punkt, den der Notar berücksichtigen sollte. Ohne eigene Zufahrt ist das Grundstück ziemlich wertlos.
frag den Notar, eine Eintragung kostet Geld und der Notar will bezahlt werden.
von daher macht es keinen Sinn irgendwas in die Wege zu leiten, wenn eine Grundstücksgemeinschaft besteht.
erst bei Verkauf der vorderen-o. hinteren Immobilie
Geh- und Wegerecht für das hintere Grundstück. Einer muss den Hut aufhaben, sonst gibt es nur Stress. Denkt dran, dass Grund und Boden auch verkauft und vererbt werden.
Deshalb ja das "ODER".