Gemeinschaftseigentum oder Geh-und Wegerecht für gemeinsame Einfahrt?

2 Antworten

Gemeinschaftseigentum - das Grundstück gehört allen, wozu dann ein eingetragenes Wegerecht?

das käme erst in Betracht, wenn das hintere Grundstück verkauft werden soll. Im Kaufvertrag ist das ein Punkt, den der Notar berücksichtigen sollte. Ohne eigene Zufahrt ist das Grundstück ziemlich wertlos.

rigobert5 
Fragesteller
 15.10.2021, 13:22

Deshalb ja das "ODER".

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peterobm  15.10.2021, 13:27
@rigobert5

frag den Notar, eine Eintragung kostet Geld und der Notar will bezahlt werden.

von daher macht es keinen Sinn irgendwas in die Wege zu leiten, wenn eine Grundstücksgemeinschaft besteht.

erst bei Verkauf der vorderen-o. hinteren Immobilie

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Geh- und Wegerecht für das hintere Grundstück. Einer muss den Hut aufhaben, sonst gibt es nur Stress. Denkt dran, dass Grund und Boden auch verkauft und vererbt werden.