Drei Staatsangehörigkeiten?

1 Antwort

Ohne Garantie auf Richtigkeit:

Zur schweizerischen Staatsangehörigkeit darf man unbeschränkt viele andere haben, zur Deutschen bei EU-Nationen und der Schweiz nach Beibehaltungswunsch sowie bei Nicht-EU-Ländern außer der Schweiz mit Beibehaltungsgenehmigung.

Anders gesagt: Der schweizerischen Behörde brauchst Du nur Bescheid geben, dass Du eingebürgert worden bist und die schweizerische und deutsche Staatsangehörigkeit behältst, bei den deutschen Behörden solltest Du im Fall der VK-Staatsangehörigkeit vorher eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, damit Du die deutsche nicht automatisch verlierst.