Drei Staatsangehörigkeiten?
Ich habe sowohl die deutsche als auch die schweizer staatsangehörigkeit von geburt an. Ist es möglich eine dritte, beispielsweise die des Vereinigten Königreiches zu erwerben, ohne meine jetzigen aufzugeben, und ohne ein Elternteil von dort zu haben?
1 Antwort
Ohne Garantie auf Richtigkeit:
Zur schweizerischen Staatsangehörigkeit darf man unbeschränkt viele andere haben, zur Deutschen bei EU-Nationen und der Schweiz nach Beibehaltungswunsch sowie bei Nicht-EU-Ländern außer der Schweiz mit Beibehaltungsgenehmigung.
Anders gesagt: Der schweizerischen Behörde brauchst Du nur Bescheid geben, dass Du eingebürgert worden bist und die schweizerische und deutsche Staatsangehörigkeit behältst, bei den deutschen Behörden solltest Du im Fall der VK-Staatsangehörigkeit vorher eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, damit Du die deutsche nicht automatisch verlierst.