Discounter tauscht Preisschilder für Montag schon Samstag vor Ladenschluss aus. Reklamationsgrund?

5 Antworten

die Mitarbeiter haben die Preisschilder also einfach schon vorher ausgetauscht

Überraschung, das machen sie schon seit Jahrzehnten so. Das ist eine Sache dieser man einfach weiß. Wann sollen die das auch sonst machen?

vermutlich um sich Montag vor Ladenöffnung etwas Hektik zu ersparen

Wer soll das Montag machen und vor allem WANN??? Glaubst du ernsthaft, dass man da extra Leute kommen lässt, die bis zur Ladenöffnung Schilder stecken und dann wieder nach Hause gehen?

vor allem wenn es wiederholt vorkommt.

Also wenn das noch einmal vorkommt, obwohl du genau weißt wie es dort läuft, dann fällt mir dazu auch nichts mehr ein...

Da man den Kassenzettel sofort kontrollieren soll

Richtig.

kommt eine nachträgliche Reklamation wohl nicht in Frage.

Doch, sofern es einen Reklamationsgrund gibt. Aber du hast ja (vermutlich) mangelfreie Ware gekauft, also gibt es auch nichts zu reklamieren.

Wie sähe das jedoch aus, wenn es mir schon im Laden aufgefallen wäre?

Wenn es dir im Laden auffällt, dann nimmst du die Sachen halt nicht. Wenn es dir an der Kasse auffällt, dann nimmst du die Sachen halt nicht bzw. trittst vom Kaufvertrag zurück.

Um es mal vereinfacht auszudrücken: Du legst die Waren auf das Band und signalisierst damit, dass du die Waren kaufen möchtest. Der Kassierer scannt die Ware und die Kasse zeigt dir den Preis an. Du kannst jetzt entweder sagen, dass der Preis für dich in Ordnung ist oder eben nicht. Hast du keine Einwände, so habt ihr einen rechtskräftigen Vertrag, mit allen Rechten und Pflichten geschlossen, wie beispielsweise das Bezahlen der Ware und das Aushändigen der Ware.

Preisschilder sind nicht verbindlich.

Der Vertrag wird erst an der Kasse geschlossen und nicht am Regal. Du kannst aber auch in einem solchen Fall danach anfechten 🤷‍♂️ Aber wer setzt das im Ernstfall durch.

Viele Discounter , Supermärkte und vergleichbare Warenhäuser schreiben in den kleingedruckten Fußnoten ihrer Prospekte meist schon rein :

" Fehler und Irrtümer vorbehalten ... dafür keine Haftung " .

Somit sind an den Regale ausgepreiste Angebote trots Werbeprospekt bis zum tatsächlichen Bezahlvorgang an der Kasse im Zweifel stets erst mal als "unverbindliches Angebot" zu betrachten .

Im Bezug auf Deine direkte Fragestellung wird man sich bei der Auspreisung an den Regalen normalerweise dann aber auf die Gültigkeitsdauer des aktuellen Werbeprospektes berufen. Manche tauschen auf Kulanzbasis dann noch um .

Normalerweise heisst es, der an der Ware angegebene Preis ist gültig. Die Mitarbeiter beim Discounter bringen die ab Montag gültigen Preisschilder schon samstags an, weil die das Montag morgens sonst nicht schaffen würden, wenn der Laden öffnet.

Ja dann hätten die sich entschuldigt und du hättest den Kaufvertrag wegen Irrums direkt vor Ort anfechten bzw erst garnicht eingehen müßen.

verreisterNutzer  25.01.2020, 23:59

Die Anfechtung bedeutet, den Rechtsweg nach dem Kauf auszuschöpfen, ansonsten ist Deine Antwort korrekt

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