Diebstahlversuch ohne Polizei - bekomme ich ein Brief?
Ich habe gestern mit paar Jungs versucht etwas zu stehlen beim Saturn und habens nicht geschafft die Verpackung zu öffnen und haben es irgendwo hingelegt. Wir wollten den Laden verlassen der dedektiv kam und auch Securitys vom großen Einkaufszentrum und haben uns mitgenommen in eine Art Büro. Polizei war nicht dabei. Sie haben unsere Daten genommen und wir haben bis zum 12.10 Zeit 120 Euro geldstrafe zu zahlen. Kriegt man trotzdem eine Anzeige obwohl Polizei nicht im Spiel war? Ps. Bin 17 und haben dazu 1 Jahr Hausverbot bekommen
7 Antworten
diese geldstrafe kommt mir aber komisch vor. geh zu einem anwalt oder zur polizei und frage diese. der laden kann, darf nicht willkürlich geldstrafen fest setzen oder habt ihr eine ware kaputt gemacht, die genau 120,- gekostet hat? der laden ist ja kein richter und darf an sich keine geldstrafen fest setzen. hausverbot ist korrekt, aber das mit der geldstrafe nicht. geh zu einem anwalt für strafverteidigung oder zur jugendgertichtshilfe oder im amtsgericht fragen in der rechtsantragsstelle, ob das so richtig ist. das wirkt wie eine rechtswidrige nötigung, was der laden nicht tun darf.ich würde es an deiner stelle selbst auf der polizei klären gehen. hausverbot ist üblich in dem falle und geht ok, aber nicht willkürlich festgelegte geldstrafen von dem laden.
Exakt das was ich oben schrieb. Eine Unternehmenseigene Bearbeitungsgebühr. Diese wird erhoben und durch die eigene Rechtsabteilung eingetrieben.
ach so. ok, dann ist es doch wohl korrekt. dann zahle es und mache es bitte nie wieder. halte dich ferne von den falschen freunden bitte.
ja, sei froh, wenn du so jetzt damit, mit einem blauen auge, da raus kommst. frage, ob Du das geld in 2 raten zahlen kannst, wenn Du es nicht auf einen schlag zahlen kannst.
Paragraph 242 StGB...
Wortlaut...
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Da es sich bei 242 aber um ein Antragsdelikt handelt, ist das was du beschreibst staatsanwaltlich uninteressant. Der versuchte Diebstahl wurde ja entdeckt. Somit ist direkt dem Unternehmen kein Schaden entstanden, der Versuch wäre also gerichtlich nur schwer zu halten.
die 120,- Euro sind keine Geldstrafe (damit wäre man gerichtlich bei über 90 Tagessätzen verurteilt und somit vorbestraft), sondern eine Bearbeitungsgebühr. Erhoben durch das Unternehmen, z.B. Saturn, die zu zahlen ist. Zahlst du das nicht geht das natürlich weiter bis hin zu Inkasso, Gerichtsvollzieher etc. und hat mit deinem Diebstahlversuch direkt nichts zu tun.
Um es vereinfacht auszudrücken. Dieb versucht Ware zu stehlen. Detektiv sieht diesen Versuch und vereitelt den Diebstahl. Strafantrag wird gestellt, Staatsanwalt liest das und stellt das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein. Bearbeitungsgebühr die durch das Unternehmen erhoben wird muß bezahlt werden. Hausverbot ist normal und bei erneuten Betreten begeht man automatisch Hausfriedensbruch (§123 StGB), was dann erneut eine Geldbuße nach sich ziehen würde
Brief wäre wohl ein Anhörungsbogen der Polizei. Staatsanwaltlich mit hoher Sicherheit einen Brief zum Thema und mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Hinweis darauf, das dieses Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde.
Ist der Artikel durch die beschädigte Verpackung unverkäuflich?
Ansonsten - steht die Fangprämie u.U. in keiner Relation zu verursachten Schaden.
Um Anzeige zu erstatten ist es unnötig , dass die Polizei bei Saturn & Co erscheint - als könnt Ihr davon ausgehen dass so oder so eine Anzeige erfolgt.
https://blog.burhoff.de/2016/05/100-e-bearbeitungsgebuehr-fuer-einen-ladendiebstahlt-zu-hoch/
Und womit würde dann die Höhe der "Bearbeitungsgebühr" begründet?
Durch die Wertigkeit der zu entwendeten Waren. Es sind bis zu 500 Euro im Möglichen. Bedeutet also, ein Aldi kann kaum 250 Euro einfordern, klaut man ein 900,- Euro Handy, kann es durchaus gerechtfertigt sein. Mir sind übrigens die anwaltlichen Hinweise bekannt. Da ich aber weit über 600 Gerichtsverhandlungen zu diesen Themen hinter mir habe, sind mir auch die richterlichen Entscheidungen dazu bekannt.
Der Brief ist dein geringstes Problem. Du hast einen dicken Batzen Geld zu bezahlen.
Ich nehme an das die euch nicht anzeigen wenn ihr die Strafe zahlt.
Große Fachläden zeigen grundsätzlich an - und das ist richtig !!
Wie sollen Schwachmatten sonst lernen, dass Diebstahl kein Kavaliersdelikt ist?
das wäre auch der richtige weg mit der anzeige, aber hier wollen die von dem laden sich bereichern und den erpressen zu der geldzahlung und das scheint mir nicht rechtmäßig zu sein. auch "schwachmaten" haben nun mal rechte. diese sollten und müssen für alle gleich eingehalten werden. dafür gibt es anwälte und die kann man in raten bezahlen. strafverteidiger und jugendgerichtshilfe.
Ach da schau her...*lach*
von wegen wir wußten nichts davon...wie du weiter oben schriebst. *Lach*
Im Laden stehen einige Schilder wo steht diebstahlversuch 120 Euro strafe unabhängig von einer anzeige