Diebstahl was jetzt?

2 Antworten

So wie du den Fall schilderst,liegt kein Diebstahl vor, da du nicht vorsätzlich gehandelt hast.

Dies nachzuweisen ist allerdings ziemlich schwer.

Aber mal davon abgesehen wird das Verfahren wahrscheinlich eingestellt, da nur ein geringwertiger Diebstahl vorliegt.

Gruß David

Leegio 
Fragesteller
 28.04.2024, 08:34

Da frag ich mich was sinnvoller wäre : es widerlegen zu wollen oder einfach sagen „es stimmt das wir mit der Ware den Laden verlassen haben“ denn das haben wir - irrelevant ob beabsichtigt oder nicht. Wenn ich versuche es erklären zu wollen landet es womöglich nur vor Gericht und es kommen noch höhere Kosten auf einen zu oder ?

ich denke ehrlich gesagt nicht dass das Verfahren eingestellt wird, da es ja schon das zweite Mal war. Fuchst mich wirklich enorm weil ich aus meiner Jugendsünde gelernt hatte….

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David  28.04.2024, 08:42
@Leegio

Ja es ist aber ein Unterschied ob du den Laden bewusst mit der nicht bezahlten Ware verlässt oder einfach nur vergessen hast zu bezahlen.

Wenn ich versuche es erklären zu wollen landet es womöglich nur vor Gericht und es kommen noch höhere Kosten auf einen zu oder ?

Du könntest zumindest bei der Polizei sagen wie es war und dann aber sagen, dass du die Strafe auch so hinnimmst, da du kein Geld und keine Mühe für eine Gerichtsverhandlung/ Anwalt aufbringen möchtest.

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Wenn Du vom Geschäft angezeigt wirst, könnte das auf eine Geldstrafe hinauslaufen.

Leegio 
Fragesteller
 27.04.2024, 15:20

Wie hoch in etwa? Keine Gefängnisstrafe ?

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AngiedieSchlaue  27.04.2024, 15:21
@Leegio

Die Geldstrafe würde sich unter anderem an Deinem Einkommen orientieren.

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Leegio 
Fragesteller
 27.04.2024, 15:41
@AngiedieSchlaue

Die Frage ist was die bessere Option ist: Wenn man es zugibt soll es strafmildernd sein. Ich kann also zugegeben dass ich das mitgenommen habe, aber soll ich auch sagen, dass wir es übersehen haben?

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David  28.04.2024, 08:48
@Leegio

Da gibt es keine Strafmilderung.

Du wurdest auf frischer Tat ertappt ob du es zugibst oder nicht, ist im Endeffekt egal.

Was strafmildernd ist, ist wenn du Reue zeigst, dich entschuldigst und evtl an die Geschäftsleitung des Ladens einen Brief schreibst mit Angeboten zur Wiedergutmachung.

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Leegio 
Fragesteller
 28.04.2024, 09:56
@David

Das Ding ist dass ich mich nicht entschuldigen werde für etwas was ich nicht getan habe.
…ich würde mich also entschuldigen dafür, dass ich damit den Laden verlassen habe, aber würde ich sagen „das war nicht meine Absicht“ wäre das nochmal einen Grund mir das Herausreden zu unterstellen.

die Eltern des Freundes wollten am Montag persönlich zu der geschäftsleitung. Was könnte man denn als Wiedergutmachung sehen?

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