Die Rede von Philipp Jakob Siebenpfeiffer aus dem hambacher Fest?
Was meint er mit den Metaphern Zollstöcke, Schlagbäume, Fackel und Tafeln
Er benutzt den Diminutiv “Constitutiönchen” was hat es damit auf sich?
Der historische Kontext ist der Vormärz. Reicht es, wenn ich es so hinschreibe oder muss ich noch mehr hinschreiben zum historischen Kontext?
Und kennt ihr eventuell noch andere gute Quellenanalyse während dieser Epoche?
Lg
3 Antworten
Zollstöcke und Schlagbäume beziehen sich auf die damals in Deutschland bestehende Kleinstaaterei, in der oft auch unterschiedliche Münzen, Maßeinheiten usw. bestanden, die Constituönchen auf die 'Verfassungen' ohne wirkliche Bürgerechte, die in manchen Staaten erlassen wurden, um dem Druck des Bürgertums ein Ventil zu geben.
Wenn Du mehr Kontext haben willst, dann lies Georg Büchner/Ludwig Weidig 'Der Hessische Landbote' von 1834. Eine sehr spannende Lektüre, bekanntestes Zitat daraus 'Friede den Hütten! Krieg den Palästen!' Damit kannst Du daraus einsehr gutes Stück machen.
Mehr sage ich nicht, denn eigentlich gebe ich grundsätzlich keine Hausaufgabenhilfe. - Viel Erfolg
Das ist keine Hausaufgaben Hilfe, ich schreibe demnächst eine Arbeit und lerne mit einer Quelle. :) Danke
Zollstöcke: Zollschranken
Schlagbaum: Schranke
Constitutiönchen: die Verfassungen einiger deutscher Staaten, in denen die Parlamente aber nur wenig Rechte hatten, die also nicht viel wert seien
Fackel: wirft helles Licht der Aufklärung ins Dunkel der Fürstenstaaten
Kontext: Juli-Revolution von 1830 in Frankreich, die auch in Deutschland einen Aufschwung der liberalen, demokratischen und nationalen Kräfte brachte
Zollstöcke und Schlagbäume sind keine Methaphern. Gemeinst sind Zollgrenzen und Landesgrenzen.
Mit “Constitutiönchen” sind kleine, seiner Meinung nach unwichtige, demokratische bzw. rechtsstaaliche Zugeständnisse einzelner Fürsten gemeint, wie z.B. das ( ich glaube) erste deutsche Parlament in Bayern (1818).
Fackeln und Tafeln sind Methaphern für Freiheit bzw. Aufklärung und schriftliche reschtsstattliche Gesetze.
Die ersten Landesverfassungen mit Landesparlamenten gab es in Baden, Württemberg und Bayern (alle 1819).