Die Ex stellt Forderungen. Liegt sie im recht oder unrecht?
Hallo Community,
Meine Ex-Freundin stellt mir zwei in meinen Augen "lächerlichen" Forderungen, zu denen ich gerne wissen würde ob sie im Recht oder Unrecht ist.
Forderung 1: Wir hatte zusammen einen Urlaub gebucht, welche über meinen Namen lief, mit Reiserücktrittsversicherung. Für die Reise in Höhe 630€ hatte ich 230€ "angezahlt" bekommen von ihr. Nach der Trennung hatte ich die Reise storniert, hierbei fielen 150€ Stornokosten + 30€ Reiserücktrittsversicherung an (230-150-30=50€). Nun will sie allerdings die vollen 230€ wiederhaben da sie nicht einsehen will auf den Kosten sitzen zu bleiben. Kann sie die vollen 230€ von mir wieder verlangen oder nur die 50€ die abzüglich der Stornokosten noch übrig sind? Stornobestätigung habe ich zuhause mit den Zahlen liegen.
Forderung 2: Ich hatte eine Zeit lang bei ihr im Elternhaus mitgewohnt und habe in der Zeit öfters mal nachgefragt ob ich Geld für Essen, Trinken und wohnen bezahlen soll, darauf kam aber immer nur ein Nein. Meine zweite Frage daher: Kann sie dafür im Nachhinein Geld verlangen oder nicht?
Für mich beides mit unrecht zu beurteilen da das erste ja immer auf Risiko ist ein "Pärchenrlaub" und das zweite für mich keinen Sinn macht für was "geschenktes" Geld im Nachhinein zu verlangen. Aber trotzdem "droht" sie mit einem Anwalt wenn das Geld später nicht da ist.
Ich hoffe mir kein einer bei dieser lächerlichen Aktion von ihr sagen wie es ist.
MfG Marc
4 Antworten
Sie kann zwar sicher nicht die ganzen EUR 230,- von dir wieder haben. Mir fällt allerdings auf, dass du die Stornokosten und die Kosten für die Reiserücktrittsversicherung komplett auf sie abwälzen möchtest. Das geht natürlich auch nicht - die Hälfte davon musst du tragen.
Sie kriegt meiner Meinung nach also 230,- minus 90,- zurück, also EUR 140,-.
Wenn du ihr immer wieder angeboten hast, dich an den Kosten zu beteiligen, und sie es immer abgelehnt hat, dann kann sie das Geld auch jetzt nicht plötzlich fordern, nur weil sie auf dich sauer ist.
Das mit den Kosten habe ich leider nicht ganz ersichtlich rüber gebracht, diese Betragen sich pro Person. Ich habe also auch diese Kosten gezahlt.
Milchmädchenrechnung :
230,-- minus 90 (Hälfte der Stornogebühren/ und Hälfte der Versicherung )ergibt dann 140,--
Zahl ihr das und fertig.
Gebucht war die Reise ja für Euch beide - also müsst Ihr auch die Kosten fairerweise teilen.
Der Rest der Forderung ist Quatsch.
war so in der Frage nicht ersichtlich. Dann ist Deine Rechnung natürlich richtig.
Lass sie doch dem Anwalt kommen. Denke mal das ist eine leere Drohung l
Die Beweise hast Du - also gut aufheben.
Rein theoretisch könntest Du ja auch abstreiten, Geld von ihr bekommen zu haben
Hallo Marc,
ich bin ja nicht so gut im Koprechnen, aber ich habe das jetzt so verstanden, dass die 230 € Anzahlung komplett von IHr kamen. Du hast 180 € Stonokosten bzahlt. Wenn ihr Euch also die Stornokosten teilt, bezahlt jeder 90€. Also müsstest du ihr 230 € - 90 € = 140 € wiedergeben. Oder???
Oh Gott, hab jetzt schon Angst, vor den ganzen mathematischen Belehrungen, die da kommen, wenn ich falsch liege ...
Zu Punkt 2. Von mir bkäme sie auch nichts und ich will bezeifln, das die da mit einem Anwalt was machen kann (hatte auch mal so was ähnliches).
Erstens wenn sie dir Gelb gibt ohne es schriftlich festzuhalten hat sie recht auf 0€.
Falls es schriftlich festgehalten wurde steht ihr der betrag minus 50€ zu.
Wenn ihr das nicht passt soll sie jemand anderen suchen und in den Urlaub fliegen dann braucht sie keine Stornierungskosten bezahlen.
Zweitens musst du nur Miete zahlen wenn du offiziel Untermieter warst.
Wenn nicht dann musst du gar nichts zahlen!
Die Kosten betragen sich pro Person, ich habe für die Stornierung ebenfalls 150€ + 30€ Reiserücktrittsversicherung gezahlt.