Dhl Briefe sortierer?

3 Antworten

Hey Leute. Erstmal sei gesagt, dass die Nachtarbeit von 23 - 6 Uhr stattfinden.
Bei Bäckereien und Konditoreien von 22 - 5 Uhr.
Wenn man mehr als 2 Stunden der Gesamttätigkeit in der Nachtarbeit verbringt,
in deinem Fall sind dies 3 Stunden in der Nachtschicht, so gilt die gesamte Tätigkeit als Nachtarbeit und es muss Nachtzuschlag gezahlt werden.
Du hast also Anspruch auf einen Nachtzuschlag für deine gesamte Tätigkeit.

Wenn du jetzt angenommen von 5:30 - 9:30 arbeiten würdest, würde nur die eine halbe Stunde vor 6 Uhr als "Nachtzuschlagpflichtig" vergütet.
Es ist dann aber keine Nachtarbeit mehr.
Anders:
Wenn du von 18 Uhr beginnen würdest und deine Tätigkeit um 2 Uhr morgens beendet wird, dann werden nur die 3 Stunden von 23 - 2 Uhr als Nachtzuschlag bezahlt. Soweit verstanden?
Du müsstest quasi in der Nachtschicht beginnen um einen Anspruch auf den gesamten Nachtzuschlag auf das gesamte Gehalt zu erhalten.

Wenn du nur gleitend in die Nachtschicht rutschen solltest, wird nur der Rest als "Nachtarbeit" gewertet.
Also alles was nach 23 Uhr und 3 Stunden mindestens regelmäßig geht ist Nachtarbeit.

In diesem Fall:
- von 23 - 2 Uhr
- von 0 - 3 Uhr
- von 1 - 4 Uhr
- von 2 - 5 Uhr
- von 3 - 6 Uhr

Alles was nach 4 Uhr stattfindet ist nicht mehr auf das gesamte Entgelt zuschlagpflichtig.

Bei Bäckereien und Konditoren wird immer eine Stunde früher gerechnet.

das ist bis 6:00 uhr nachtarbeit, danach normale tagschicht. ob für nachtarbeit zuschläge gezahlt werden, regelt entweder ein tarif- oder der arbeitsvertrag.

spätschichten enden spätestens um 23 uhr, wenn ab dieser uhzeit nachtarbeit gilt.

klingt wohl eher nach Nachtschicht oder?

anil2661 
Fragesteller
 24.10.2018, 15:45

ja schon, nur es steht dort am frühen Morgen deswegen dachte ich es

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