Deckenfluter und Stromverbrauch

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Ja, allerdings heißt halbe Lichtstärke nicht halbe Leistung. Die Leistungsaufnahme sinkt beim Dimmen nicht so stark, wie die Lichtleistung selbst. Stichwort: Phasenanschnittsteuerung und Blindleistung.

das hat weniger mit der blindlast als eher mit der leuchtfadentemperatur zu tun. ist sie niedirger, sprich ist das licht gedimmt, sinkt der anteil der energie der in licht umgewandelt wird im verhältniss zur wärmeabstrahlung...

deswegen hat eine 60 watt glühbirne auch einen SCHLECHTEREN wirkungsgrad als eine 200 watt lampe...

deswegen hätte rein theoretisch das verbot für glühlampen von unten nach oben greifen müssen...

lg, anna

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@Peppie85

Je mehr die Kurvenform des Stromes von der Sinusform abweicht, desto größer sind die Störungen. Da Strom und Spannung nicht dieselbe Form besitzen, tritt die so genannte Verzerrungsblindleistung / Oberschwingungsblindleistung auf. Selbst wenn es sich NICHT um eine Glühlampe handeln sollte (bei der dein Kommentar natürlich voll zutrifft), kommt dieses Phänomen bei Anschnitt- bzw. Abschnittsteuerungen vor.

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@Peppie85

Zitat: „deswegen hat eine 60 watt glühbirne auch einen SCHLECHTEREN wir-kungsgrad als eine 200 watt lampe... deswegen hätte rein theoretisch das verbot für glühlampen von unten nach oben greifen müssen“

Dieser Argumentation kann ich nicht folgen:

  1. Eine 200 Watt Glühbirne ist nicht typisch für den Haushalt und daher ein schlech-ter Vergleich

  2. Der Wirkungsgrad zwischen 40 Watt und 100 Watt Glühlampen liegt bei 12 bis 15 Lumen pro Watt. Die um 150% stärker 100 Watt Lampe hat also lediglich einen um 25% besseren Wirkungsgrad (0,05 Lumen Steigerung pro Watt)

  3. Der Grund warum mit dem Verbot bei den höheren Leistungen begonnen wurde ist die Verbreitung am Markt. Es hat wenig Sinn mit 25% Kerzenlampen zu beginnen, wenn sie nur einen minimalen Anteil am Leistungsumsatz machen.

Dazu Auszug aus http://www.ssk.de/de/werke/2010/volltext/ssk1006.pdf „Moderne Lichtquellen; Stellungnahme der Strahlenschutzkommission“

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@Sorbas48

Ergänzung dazu:

„Moderne Lichtquellen; Stellungnahme der Strahlenschutzkommission“

Das Emissionsspektrum einer Glühlampe ist kontinuierlich und entspricht in etwa dem eines Schwarzen Strahlers. Da die Temperatur einer Glühlampe wesentlich niedriger ist als die der Sonnenoberfläche, ist das Spektrum mehr in den langwelligen Bereich zum Infraroten hin verschoben. Bei einer Wendeltemperatur von 2.400 °C (ca. 2.700 K) werden weniger als 0,1 % im UV-Bereich, ca. 8,4 % im sichtbaren und 91,6 % der Strahlung im infraroten Strahlungsbereich emittiert. Das Maximum der Strahlenintensität liegt dabei im Infraroten bei ca. 1,1 μm.

Der Wirkungsgrad einer Glühlampe zur Lichterzeugung ist daher gering. Der größte Anteil der eingesetzten elektrischen Energie wird zur Aussendung von Wärmestrahlung verbraucht, wodurch sich zudem die Glühlampe selbst aufheizt und ihre Umgebung thermisch belastet. Nur ein kleiner Teil wird in sichtbares Licht umgesetzt. Die Lichtausbeute ist mit etwa 12 – 15 lm/W vergleichsweise gering und übliche Haushaltsglühlampen von 40 W bis 100 W fallen daher in den Bereich schlechter Energieeffizienzklassen.

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@langi4888

das is schon richtig. aber es ging ja um seinen stromverbrauch. da blindleistung in deutschen haushalten (noch) nicht gezählt wird, ist die leuchtfarbentemperatur die relevantere größe....

lg, anna

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DIe Lampe selber verbraucht weniger die Steuerung kann den Rest aber verbrauchen.

Die Steuerung verschluckt niemals den Rest, da würde jede Installationsdose unzulässig heiß werden. Einige Watt Verlustleistung hat aber sehr wohl auch das Steuergerät. Diese Verlustleistung ist aber proportional zur eingestellten Leistung.

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