Darf Polizei oder Lehrer mein Handy nehmen?
hallo bei uns werden manche gemobbt in klassen gruppe (ich mobbe nicht oder werde nicht gemobbt). Bei uns wollten die lehrer unsere handys kontrollieren, weil sich eine schülerin bei uns irgendwas gemacht hat ich glaube sie hat depressionen oder so .
Sie ist in ärztlicher behandlung. Dürfen lehrer / Polizei auch mein handy einsammeln ? Und wenn , dürfen die auch andere chats sehen wie ich zum beispiel mit meine familie in der heimat schreibe ?
lg
ali
8 Antworten
Ich glaube wenn ermittlungen eingeleitet werden, dann bestimmt. ( Polizei )
Lehrer keine ahnung
Hey,also Lehrer dürfen Handys nur wegnehmen,wenn sie den Unterricht stören,glaub ich.Und in deinem Handy nachschauen auf keinen Fall,weil das ja deine Privatsphäre ist und dir gehört,wenn dürften es höchstens deine Eltern ;).Die Polizei darf es auch nicht,außer die haben da so eine Genehmigung,schätz ich mal.Hpffe konnte helfen :)
Nein. Die Polzei darf ohne richterlichen Beschluss das Handy nicht beschlagnahmen. Nur, wenn "Gefahr im Verzug" vorliegt, also wenn eine unmittelbare Gefahr droht, wenn man das Handy nicht beschlagnahmt. Man ist auch nicht verpflichtet, sein PIN herauszugeben, da niemand die Pflicht hat, sich selbst zu belasten.
Die Polizei darf bei einem Verdacht auf eine Straftat dein Handy kontrollieren.
Dein Lehrer darf dir im Unterricht das Handy wegnehmen wenn es den Unterricht stört.
Er muss es aber direkt nach der Stunde wieder zurückgeben.
Über Nacht da behalten oder so dinger gehen gar nicht !
Die Polizei darf ohne einen richterlichen Beschluss das Handy nicht durchsuchen. Außer bei "Gefahr im Verzug". Man ist auch nicht verpflichtet, seinen PIN herauszugeben.
Erklär mir mal bitte genau, was Gefahr im Verzug ist. Irgendwoher musst du dein Wissen ja herausnehmen... wurdest du auf diesem Gebiet ausgebildet oder hast du auf diesem Gebiet studiert?
Gefahr im Verzug besteht, wenn die Zeit, die verstreicht, um einen richterlichen Beschluss einzuholen, die Beweismittel gefährdet oder Gefahrensituation verschärft. Bspw. bei Geiselnahmen, Mord-, Anschlagsdrohungen.
Kann man hier nachlesen: https://www.anwalt24.de/fachartikel/strafprozessrecht/52646
Und, wenn du in einen Klassenraum kommst. Dir wird eine Straftat geschildert, das Handy welches sich in der Hosentasche des Schülers befindet ist für die Untersuchung von Bedeutung. Liegt hier keine Gefahr im Verzug vor?
Man kann sich darauf berufen, dass Beweismittel in Gefahr sind und das Handy einziehen. Aber man mit dem Vorwand "Gefahr im Verzug" das Handy durchsuchen darf man nur dann, wenn eine Person oder Sacheoder das Beweismittel unmittelbar in Gefahr ist, wenn man das Handy nicht auf der Stelle durchsucht. Das ist normalerweise nicht der Fall, daher der richterliche Beschluss.
Und wenn über das handy gerade ein Einbruch geplant wird ?
Dann soll der Polizist sagen ach sorry ich darfs nicht abnehmen bzw. kontrollieren.
Noch viel Spaß beim Bruch ??
Da Handys auch aus der Ferne gelöscht werden können, besteht schon die Gefahr im Verzug, dass Beweise vernichtet werden könnten.
Hey,
Lehrer dürfen ohne Einwilligung des Schülers weder das Handy, noch andere persönliche Gegenstände durchsuchen. Es stellt eine Verletzung der Strafprozessordnung, sowie des Post-, Fernmeldegeheimnis dar.
Auch ein Polizist darf ohne Beschluss durch einen Staatsanwalt dein Handy nicht durchsuchen.
Allerdings können zur Aufklärung des Mobbings Beweise auf dem Handy vom Opfer sichergestellt und an die Polizei weitergeleitet werden.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Die Polizei kann dein Handy beschlagnahmen. Voraussetzung ist aber das ein Verdacht besteht. Aber sicher bin ich mir nicht
Polizei darf es, auch ohne Richter.