Darf meine Schule meine Zeugnisnote im Nachhinein verschlechtern?

9 Antworten

Ja allerdings geht hier Recht vor "Formalität". Wenn man sich verrechnet hat dann ist das kein Grund nicht korrigieren zu dürfen. Abiturzeugnisse dürfen bei nachträglichem Deutlichwerden eines Unterschleifs auch zurückgezogen werden, bzw bei Nachkorrekturen etc. nach unten korrigiert werden, denn da zählt einfach die Leistung.

Kurzum: Ohne viel zu erklären: Es ist rechtens und ist auch richtig so.-

Man kann Noten nur verbessern, nicht verschlechtern. Ich bin ganz deiner Meinung.

Das ist ein schwieriger Fall!

Es stimmt alles, was in den vorherigen Antworten geschrieben wurde!

Also ich würde mich an deiner Stelle erst einmal auf meine Prüfungen konzentrieren und keine Diskussionen führen!

Geh einfach mal davon aus, dass wenn es hart auf hart kommt, du die 7 Punkte bekommst!

Für das weitere Vorgehen nach den Prüfungen würde ich dir empfehlen mit dem Lehrer noch einmal in Ruhe zu reden. Wenn das nichts bringt, dann sprich mit dem Schulleiter und als letzte Möglichkeit gibt es noch einen Ministerialbeauftragten für Gymnasien und zwar für jeden Regierungsbezirk einen (ich glaube für Oberbayern gibt es 2). Aber bitte genau in der Reihenfolge!!!

Ein Argument spricht natürlich schon für die Notenverschlechterung, denn wäre es anders rum, du würdest die bessere Note bekommen, dann würde man ja auch nicht sagen, dass ist ein Dokument, dass man nicht verändern kann!

Aber ich finde es legitim alles zu versuchen, um die bessere Note zu erhalten. Aber wie gesagt besser nach den Prüfungen!

Auch wenn manche es nicht glauben wollen - Noten, die nicht korrekt sind, dürfen geändert werden. Und dies in beide Richtungen. Jeder würde sich aufführen wie Sau, wenn der Lehrer ihm/ihr eine zu schlechte Note ins Zeugnis geschrieben hätte. Wieso sollte man nur das ändern dürfen/müssen, nicht aber eine zu gut erteilte Note?

Im Nachhinein ist da nichts mehr zu Ändern. Wenn Du was am Zeugnis ändern willst - eine AG oder so hinzufügen - ist das okay, aber Noten stehen mit der Aushändigung fest.