Manchmal nervt es schon, wenn Nichtswissende einfach einen Text aus der Schulordnung kopieren. Eine Nachprüfung muss tatsächlich eine Woche vorher angekündigt werden. Sie wird aber geschrieben (auch als mündliche Prüfung möglich), wenn ein Schüler 2 Exen im Halbjahr verpasst hat. Eine Schulaufgabe nachschreiben ist eine ganz andere Sache. Der Haupttermin muss eine Woche vorher angekündigt werden, damit ist den Schülern auch mindestens eine Woche vorher der Nachtermin bekannt, da wohl jedem Schüler bewusst sein sollte, dass er die Schulaufgabe bei Versäumen nachschreiben muss. Deshalb muss der exakte Termin nicht nochmals 7 Tage vorher angekündigt werden. Auch das Nachschreiben am 1. Tag nach der Krankheit ist zulässig, v.a. bei einer 1-Tages-Krankheit.
Abschlussprüfungen verbleiben an der Schule und können (an einem bestimmten Termin) nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse eingesehen werden.
Aus Copyright-Gründen gibt es die Abschlussprüfungsaufgaben (Deutsch, Englisch) oft nicht mehr online. Es gibt aber genügend Verlage (STARK etc.), die die Prüfungsaufgaben der letzten Jahre gesammelt herausbringen. Einfach bei bekannten Onlinehändlern suchen oder in Buchhandlungen nachfragen.
Aus Copyright-Gründen gibt es die Abschlussprüfungsaufgaben (Deutsch, Englisch) seit einigen Jahren nicht mehr auf www.realschule.bayern.de. Es gibt aber genügend Verlage (STARK etc.), die die Prüfungsaufgaben der letzten Jahre gesammelt herausbringen. Einfach bei bekannten Onlinehändlern suchen oder in Buchhandlugen nachfragen.
Schulaufgaben müssen eine Woche vorher angekündigt werden, die Lehrkraft darf bis zur letzten Stunde neuen Stoff behandeln (Warum auch nicht?). Die wenigsten Lehrer tun das aber und wiederholen lieber. Ein Muss ist es aber nicht.
Die Klassenkonferenz entscheidet über deinen Verbleib in der 8. Klasse. Man orientiert sich natürlich an Noten, es gibt aber keine automatischen Vorschriften, dass man mit nur einer 5 bleiben darf. Es wird mit Sicherheit auch über dein Verhalten und deine Arbeitseinstellung gesprochen. Eigentlich kann man als Gymnasiast in Englisch gar nicht so schlecht sein. Tu was: arbeite im Unterricht mit etc. und überzeuge deine Lehrkräfte, dass du in der 8. Klasse bleiben möchtest und etwas dafür tun wirst.
Nein, das darf er nicht. Aber die Polizei, die wegen so etwas auch durchaus in die Schule kommt. Zuerst wird dich aber wohl dein Lehrer, dann dein Schulleiter bitten, das Handy, welches ja in der Hosentasche nichts verloren hat, auszuhändigen. Die Polizisten werden bestimmt superglücklich sein, wegen so etwas in die Schule kommen zu müssen. Und dann dürfen die dein Handy durchsuchen. Es könnte ja sein, dass da jugendgefährdendes Zeugs drauf ist. Viel Spaß bei dem Versuch, deinen Lehrer zu verklagen. Und noch mehr Spaß beim Erklären, wie die illegalen Downloads etc. auf dein Handy gelangt sind.
Meiner Meinung nach "Nein", da du dich offensichtlich nur vor der Prüfung drücken willst. Es gibt auch die Bestimmung, dass durch einen Wechsel nicht die Vorrückungsbestimmungen umgangen werden dürfen. Solltest du also in Religion auf 5 oder schlechter stehen, ist ein Wechsel nicht möglich. Ansonsten sollten das deine Eltern mit der Schulleitung abklären, vielleicht ist die ja kulant.
Fragen Sie bei der Schulleitung nach, inwiefern eine "Rückstufung" in die 8. Klasse möglich ist. Bedenken Sie aber auch, dass Ihr Sohn es schwer haben wird, da er bereits viel Unterrichtsstoff dieser Jahrgangsstufe verpasst hat.
Eines verstehe ich aber nicht. Muss Ihr Sohn jetzt die Schule verlassen? Hat er Sie bereits verlassen (wegen der integrierten Gesamtschule)? Warum musste er die ISG überhaupt verlassen?
Ein Tipp: Sollte Ihr Sohn erneut gemobbt werden, fragen Sie nach einer Lehrkraft, die im No Blame-Approach ausgebildet ist. Der No Blame-Approach ist ein sehr wirkungsvolles Mittel, um Mobbing zu unterbinden, ohne Rollen wie Täter und Opfer zuzuweise (siehe auch www.no-blame-approach.de/). Es ist Unsinn zu sagen, man muss sich bei Mobbing durchbeißen.
Wenn man in der Schule fehlt, braucht man eine Befreiung. Das sollte eigentlich auch selbstverständlich sein. Wenn die Lehrerin allerdings den neuen Termin nicht offiziell der ganzen (gesammelten) Klasse mitgeteilt hat, hast du nichts zu befürchten. Schriftliche Leistungsnachweise müssen eine Woche vorher mitgeteilt werden (nicht 2 Wochen). Dies trifft allerdings nicht zu, wenn sich der Termin um einen Tag nach hinten verschiebt. Schließlich hat man dann den Vorteil, einen Tag länger lernen zu können. Selbstverständlich muss die Lehrerin aber die gesamte Klasse informieren!
Auch wenn sich die Lehrer ärgern: Um im Nachhinein die Note 6 zu verteilen, müssten die Arbeiten identisch sein und man müsste nachweisen, wer von wem gespickt hat. Was in der Praxis quasi unmöglich ist. Wird man allerdings während der Schulaufgabe beim Spicken erwischt, so gilt dies nicht, die Arbeiten werden abgenommen und mit der Note 6 bewertet. Du solltest also in Zukunft das Spicken unterlassen.
Die Schulpflicht gilt auch an so einem "besonderen Anlass". Evtl. ist es möglich, sich für diesen Tag befreien zu lassen, dies können aber nicht einfach deine Eltern entscheiden, sondern nur die Schulleitung. Auch solltest du die Finger davon lassen, an diesem Tag "krank" zu sein.
Sicherlich ist es kein guter Stil des Schulleiters dich so anzubrüllen. Allerdings ist das keine Entschuldigung für dein vorheriges Verhalten! Es ist schon echt dreist, sich so aufzuführen (mehrere "Vorgesetzte" anzuschreien) und sich dann auch noch zu beschweren! Du solltest öfters in diesen Trainingsraum, denn da reflektiert man sein eigenens Fehlverhalten!
Alles was vor einer Prüfung im Unterricht dran kam, darf abgefragt werden.
Der Lehrer kann dich auffordern, deine Tasche auszupacken, selbst ausräumen darf er sie nicht. Er darf aber sehr wohl die Polizei rufen und die das dann machen lassen. Steh doch einfach dazu, etwas Verbotenes getan zu haben und ertrag die Konsequenzen!
Einfach mal sich selber engagieren und in der Schulordnung des Bundeslandes + Schulart nachforschen!
Schulgelände --> JA!
Selbstverständlich darf er das - und zwar sowohl als auch! Man kann doch nicht einfach auf dem Schulgelände eine Party feiern, ohne das vorher mit der Schulleitung abgeklärt zu haben.
"schwierig, bockig und zickig" ist also nicht aggressiv? Auch bin ich mir sicher, dass Sie sich nicht gerne als "blöd" beschimpfen lassen, und dann das Adjektiv etwas anders einschätzen würden. Aber als Lehrer muss man sich so etwas gefallen lassen. Man lernt den Umgang mit schwierigen Schülern übrigens überhaupt nicht in der Ausbildung, da heißt es dann im Referendariat: "Macht mal. Lernt aus/in der Praxis." Meiner Meinung nach würde es der Schülerin vielleicht ganz gut tun, bei einem anderen Lehrer (meist Lehrerin) neu anzufangen. Manchmal liegt es auch am Umfeld (der Klasse), dass ein Schüler auffällig wird. Warum wäre denn ein Klassenwechsel so schlimm? Offensichtlich mag das Kind die Lehrerin nicht, warum sollte sie sich gegen einen Wechsel sperren? Kinder hören übrigens Erwachsenen sehr genau zu, es kann durchaus sein, dass in der Familie oft über die Lehrerin geschimpft wurde und das Kind dies verbal übernommen hat und auch durch ihr Verhalten.
Anstatt den ganzen schlauen ratschlägen (schreib nur einen Buchstaben und das auf 10 seiten etc.) zu folgen, solltest du ganz einfach deine "Fleißaufgabe" erledigen. Strafarbeiten gibt es tatsächlich nicht, sehr wohl aber Fleißaufgaben oder Zusatzaufgaben. Kannst du wirklich nicht nachvollziehen, dass sich deine Lehrerin "verarscht" fühlt, wenn du zuerst behauptest, deine Aufgabe vollständig erledigt zu haben (dass du nicht genau hingesehen hast ist ja wohl dein Probhlem!), dann aber bei ihrer Kontrolle zugeben musst, es doch nicht zu haben?! Das war eine Lüge, egal ob gewollt oder nicht und Lügen wird bestraft! Selbstverständlich kannst du deine Lehrerin jetzt auch noch durch eine unsinnige Zusatzaufgabe verärgern, dann musst du aber auch die möglichen Konsequenzen tragen und nicht wieder über die "böse" Lehrerin schimpfen! Lehrer sitzen nun mal am längeren Hebel! Was glaubst du, was dein späterer Chef mit dir macht, wenn du so eine Nummer abziehst?